Full text: Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

Zeitungen aus einem im voraus nach privatwirtschaftlichen 
Grundsätzen mit den Kunden vereinbarten Jahreslohn, der als 
„Jahrgeld" bezeichnet wurdet) Daß sich das Entgelt mit 
unter gleichzeitig auf die Beförderung der Briefschaften erstreckte, 
ist leicht erklärlich, da das Postwesen in damaliger Zeit vielfach 
als zusammengehörig mit dem Zeitungswesen angesehen wurde. 
Da die Postmeister für die Beförderung der Zeitungen 
mit den Posten ihres Landes Portofreiheit genossen, kamen 
Transportkosten, solange die Beförderung im Jnlande erfolgte, 
bei der Bemessung des Entgelts für die Lieferung von 
Zeitungen nicht in Betracht. Weil diese ferner aus der ersten 
au die letzte Hand erfolgte, also Kundeuprodnktion stattfand, 
richtete sich das Entgelt neben den Kosten für Beschaffung 
des Rohstoffs — Papier usw. — in der Hauptsache nach 
der von Fall zu Fall besonders vereinbarten Vergütung für 
die in dem Produkt — der Zeitung — verkörperte geistige 
und manuelle Arbeit und dem erstrebten Gewinn. 
b) Das Entgelt beim Zeitungsvertrieb 
der Postmeister. 
Als die Postmeister .ihre Mitwirkung bei der Heraus 
gabe von Zeitungen eingestellt hatten und sich nur noch mit 
dem Vertrieb der Zeitungen befaßten, regelte sich die Bemessung 
des Entgelts für die postalische Tätigkeit uns dem Gebiete 
des Zeitungswescns nach anderen Grundsätzen als bisher. 
Der Postrechtsgelehrte von Neust schreibt in seinem Buch über 
das Postregal: 2 ) „stehet auch dem Landes-Herrn . . . zu, 
frey zu disponiren, wer das Commodum von denen Zeitungen 
geniesen solle inzwischen ziehen sie (bte Postmeister) 
davon so viel, als der Landes-Herr ihnen in denen Post- 
Ordnungen ausgesetzet hat". Dieser Satz trifft insofern nicht 
y Opel S. 40. - Die Zahlung eines Jahrgeldes für den Zeitungs 
bezug war auch sonst vielfach üblich. Vgl. hierzu Beispiele: Archiv 1884 
S. 653 (Berichterstatter Kaiser Rudolfs II. in Cöln); a. a. O. S. 655 
(Jeremias Kresser in Augsburg); Opel S. 39 (Buchhändler Schönwetter 
in Frankfurt); Salomon I S. 13 (Fugger-Zeitungen); Witlowski S. 227 
u. von Witzleben S. 19 (Leipziger Zeitung). 
2 ) von Beust III S. 645.
	        
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