Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

Zeitungen  aus  einem  im  voraus  nach  privatwirtschaftlichen
Grundsätzen  mit  den  Kunden  vereinbarten  Jahreslohn,  der  als
„Jahrgeld"  bezeichnet  wurdet)  Daß  sich  das  Entgelt  mitunter ­
  gleichzeitig  auf  die  Beförderung  der  Briefschaften  erstreckte,
ist  leicht  erklärlich,  da  das  Postwesen  in  damaliger  Zeit  vielfach
als  zusammengehörig  mit  dem  Zeitungswesen  angesehen  wurde.
Da  die  Postmeister  für  die  Beförderung  der  Zeitungen
mit  den  Posten  ihres  Landes  Portofreiheit  genossen,  kamen
Transportkosten,  solange  die  Beförderung  im  Jnlande  erfolgte,
bei  der  Bemessung  des  Entgelts  für  die  Lieferung  von
Zeitungen  nicht  in  Betracht.  Weil  diese  ferner  aus  der  ersten
au  die  letzte  Hand  erfolgte,  also  Kundeuprodnktion  stattfand,
richtete  sich  das  Entgelt  neben  den  Kosten  für  Beschaffung
des  Rohstoffs  —  Papier  usw.  —  in  der  Hauptsache  nach
der  von  Fall  zu  Fall  besonders  vereinbarten  Vergütung  für
die  in  dem  Produkt  —  der  Zeitung  —  verkörperte  geistige
und  manuelle  Arbeit  und  dem  erstrebten  Gewinn.
b)  Das  Entgelt  beim  Zeitungsvertrieb
der  Postmeister.
Als  die  Postmeister  .ihre  Mitwirkung  bei  der  Herausgabe ­
  von  Zeitungen  eingestellt  hatten  und  sich  nur  noch  mit
dem  Vertrieb  der  Zeitungen  befaßten,  regelte  sich  die  Bemessung
des  Entgelts  für  die  postalische  Tätigkeit  uns  dem  Gebiete
des  Zeitungswescns  nach  anderen  Grundsätzen  als  bisher.
Der  Postrechtsgelehrte  von  Neust  schreibt  in  seinem  Buch  über
das  Postregal:  2 )  „stehet  auch  dem  Landes-Herrn  .  .  .  zu,
frey  zu  disponiren,  wer  das  Commodum  von  denen  Zeitungen
geniesen  solle  inzwischen  ziehen  sie  (bte  Postmeister)
davon  so  viel,  als  der  Landes-Herr  ihnen  in  denen  Post-Ordnungen
  ausgesetzet  hat".  Dieser  Satz  trifft  insofern  nicht
y  Opel  S.  40.  -  Die  Zahlung  eines  Jahrgeldes  für  den  Zeitungsbezug ­
  war  auch  sonst  vielfach  üblich.  Vgl.  hierzu  Beispiele:  Archiv  1884
S.  653  (Berichterstatter  Kaiser  Rudolfs  II.  in  Cöln);  a.  a.  O.  S.  655
(Jeremias  Kresser  in  Augsburg);  Opel  S.  39  (Buchhändler  Schönwetter
in  Frankfurt);  Salomon  I  S.  13  (Fugger-Zeitungen);  Witlowski  S.  227
u.  von  Witzleben  S.  19  (Leipziger  Zeitung).
2 )  von  Beust  III  S.  645.
            
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