Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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Vergünstigungen  für  den  Bezug  bestimmter  wissenschaftlicher
Zeitschriften  und  die  Beseitigung  der  Provisionsermäßigung
für  Zeitungen,  die  am  Erscheinungsorte  selbst  abonniert  wurden.
In  den  nichtpreußischen  Staaten  des  Deutschen  Bundes
war  das  Zeitungsprovisionswesen  bis  zur  Mitte  des  19.  Jahrhunderts ­
  verschieden  geregelt. 1 )  Es  hing  dies  mit  der  Zersplitterung ­
  des  deutschen  Postwesens  zusammen.  Daß  es
auch  an  einheitlichen  Bestimmungen  für  den  Zeitungsbezug
von  Land  zu  Land  fehlte,  machte  sich  in  lästiger  Weise  bemerkbar. ­
  Noch  zu  Anfang  des  vorigen  Jahrhunderts  wurde
in  jedem  der  zahlreichen  deutschen  Zolldistrikte  für  jede  eingeführte ­
  Ware  eine  besondere  Abgabe  erhoben.  Aehnlich  war
es  auch  noch  Mitte  des  Jahrhunderts  bei  dem  „internationalen" ­
  Zeitungsverkehr,  d.  h.  beim  Bezug  von  Zeitungen
zwischen  den  einzelnen  Postverwaltnngen  Deutschlands.  Jede
Postverwaltung,  die  an  der  Beförderung  einer  Zeitung  teilnahm, ­
  berechnete  und  vereinnahmte  für  sich  nach  ihren  Grundsätzen ­
  die  Zeitungsprovision  als  „Postzuschlag".  Der  Bezieher
einer  Zeitung  mußte  im  ganzen  außer  dem  Einkaufspreis  der
Zeitung  am  Verlagsorte  auch  alle  die  Provisionsgebühren
der  Durchgangs-Postverwaltungeu  und  der  Bestimmungs-Postverwaltung
  bezahlen.  Eine  im  Jahre  1847  veröffentlichte
Schilderung  dieser  Verhältnisses  besagt:  „bereits  vielfach  ist
über  die  Höhe,  die  ungleiche  Feststellung  und  mehrfache  Steigerung ­
  der  postalischen  Debitsprovision  auf  die  Zeitungen
durch  die  Postanstalten  geklagt  worden.  Jeder  postalische
Grenzpfahl  ...  ist  für  die  deutsche  Presse  eine  nur  mit
schweren  Opfern  zu  passirende  Mauthliuie,  welche  sich  so  oft
wiederholt,  als  die  Postillonsuniformen  im  lieben  Deutschland ­
  wechseln.  Jede  andersfarbige  Schnur  und  Quaste  am
Posthorn  ist  für  eine  arme  deutsche  Zeitung  ein  neuer  Zollstock,
1)  Vgl.  hierüber:  Oesterreich  (Hüttner  1848  II  S.  426  u.  S.657  f.).
Bayern  (Hüttner  1848  IIS.  281);  Sachsen  (Hüttner  1847  VI  S.  42  ff.).
Württemberg  (Zeitschrift  f.  d.  ges.  Staatswisseiischaft  8.  Bd.  1846  S.
130.  Anm.  1  Hüttner  1848  II  S.  721);  Baden  (Löffler  S.  362  und
866);  Schleswig-Holstein  (Hüttner  1848  II  S.  282  ff.I.
2)  Hüttner  1847  VII  S.  II.
            
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