Full text: Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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welcher die Zeitungs-Ccmsumenten schwer drückt und in vielen 
Fällen gleich einer Verbot-Tafel anzusehen ist. Der Post 
aufschlag für die Zeitungen ist der höchste Zollsatz; ja es 
giebt Fälle, wo die an die Post zu bezahlende Provision 
mehr beträgt, als das Abonnement der Zeitung."Z 
In diesen unhaltbaren Zuständen sollte die schon er 
wähnte, im Jahre 1847 nach Dresden einberufene Post 
konferenz Wandel schaffen. Sie faßte zwar den Beschluß, 
für den Zeitnngsverkehr der deutschen Staaten untereinander 
eine gemeinschaftliche Provision festzusetzen. Die Verwirk 
lichung dieses Beschlusses unterblieb aber zunächst. Erst das 
„Abkommen zwischen verschiedenen Deutschen Post-Ver- 
waltungen über den wechselseitigen Zeitungsverkehr" vom 
Jahre 1849 2 ) brachte eine entsprechende Neuerung. Sie 
bestand darin, daß die Provision im Zeitungsverkehr der be 
teiligten Postverwaltungen nur einmal und zwar von der 
jenigen Verwaltung zu erheben sei, welche die Zeitungen ab 
sandte. Diese Verwaltung und die, welche die Zeitungen 
1) Aehnlich heißt es in einem Aufsatz über das deutsche Zeitungs 
wesen aus dem Jahre 1840 (Deutsche Vierteljahrs-Schrift S. 45 f.): 
„Da man versäumt hat, das deutsche Postweseu in die Hände des 
Bundes zu legen, der es als ein Ganzes übersehen und regieren konnte, 
so zerfällt dasselbe in viele, zum Theil sehr kleine Unterabteilungen, welche 
-dann hin und wieder weniger die Bedeutsamkeit der Kommunikation, als 
ihren Antheil an der Ausbeute im Auge haben und einen durchgehenden 
Transport brandschatzen, wie die Raubritter des Mittelalters über eine 
Karawane mit Handelsgütern herfielen. Wenn eine Zeitung einmal 
den Bereich von einem halben Dutzend Postadministrationen pasfirt hat, 
die ihren Leibzoll davon erheben - und es kann sich treffen, daß sie 
damit noch nicht über 50 Stunden Weges gekommen ist - so beträgt 
der „Postaufschlag" nach Beschaffenheit der Umstände bereits seine 100 
bis 150 Prozent des ursprünglichen Preises; es giebt Entfernungen, 
und zwar nicht gerade wie die von Triest nach Hamburg, auf welche 
er bis zu 5 und 600 Prozent steigt." - 
Der Einkaufspreis für den in Leipzig erscheinenden „General- 
Anzeiger für Deutschland" betrug im Jahre 1847 1 Taler 14 Rgr. 
Die Post vertrieb diese Zeitung in Sachsen für 2 Taler, in Preußen 
für 5 Taler 20 Sgr. Die „Leipziger Zeitung" kostete damals im Ein 
kauf 5Taler 18 Rgr.; von der Post wurde sie vertrieben: in Sachsen 
für 6 Taler 22 Ngr., in Preußen für 9 Taler 10 Sgr, in Oesterreich 
für 9 Taler 24 Sgr., im Taxis'schen Postbezirk für 6 Taler 22 Sgr. 
4 Pf. ausschließlich besonderer einzelstaatlicher Provisionen (Hüttner 
1847 VII S. 12). 
2 ) Amtsblatt des König!. Post-Departements 1849 S. 501.
	        
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