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welcher die Zeitungs-Ccmsumenten schwer drückt und in vielen
Fällen gleich einer Verbot-Tafel anzusehen ist. Der Post
aufschlag für die Zeitungen ist der höchste Zollsatz; ja es
giebt Fälle, wo die an die Post zu bezahlende Provision
mehr beträgt, als das Abonnement der Zeitung."Z
In diesen unhaltbaren Zuständen sollte die schon er
wähnte, im Jahre 1847 nach Dresden einberufene Post
konferenz Wandel schaffen. Sie faßte zwar den Beschluß,
für den Zeitnngsverkehr der deutschen Staaten untereinander
eine gemeinschaftliche Provision festzusetzen. Die Verwirk
lichung dieses Beschlusses unterblieb aber zunächst. Erst das
„Abkommen zwischen verschiedenen Deutschen Post-Ver-
waltungen über den wechselseitigen Zeitungsverkehr" vom
Jahre 1849 2 ) brachte eine entsprechende Neuerung. Sie
bestand darin, daß die Provision im Zeitungsverkehr der be
teiligten Postverwaltungen nur einmal und zwar von der
jenigen Verwaltung zu erheben sei, welche die Zeitungen ab
sandte. Diese Verwaltung und die, welche die Zeitungen
1) Aehnlich heißt es in einem Aufsatz über das deutsche Zeitungs
wesen aus dem Jahre 1840 (Deutsche Vierteljahrs-Schrift S. 45 f.):
„Da man versäumt hat, das deutsche Postweseu in die Hände des
Bundes zu legen, der es als ein Ganzes übersehen und regieren konnte,
so zerfällt dasselbe in viele, zum Theil sehr kleine Unterabteilungen, welche
-dann hin und wieder weniger die Bedeutsamkeit der Kommunikation, als
ihren Antheil an der Ausbeute im Auge haben und einen durchgehenden
Transport brandschatzen, wie die Raubritter des Mittelalters über eine
Karawane mit Handelsgütern herfielen. Wenn eine Zeitung einmal
den Bereich von einem halben Dutzend Postadministrationen pasfirt hat,
die ihren Leibzoll davon erheben - und es kann sich treffen, daß sie
damit noch nicht über 50 Stunden Weges gekommen ist - so beträgt
der „Postaufschlag" nach Beschaffenheit der Umstände bereits seine 100
bis 150 Prozent des ursprünglichen Preises; es giebt Entfernungen,
und zwar nicht gerade wie die von Triest nach Hamburg, auf welche
er bis zu 5 und 600 Prozent steigt." -
Der Einkaufspreis für den in Leipzig erscheinenden „General-
Anzeiger für Deutschland" betrug im Jahre 1847 1 Taler 14 Rgr.
Die Post vertrieb diese Zeitung in Sachsen für 2 Taler, in Preußen
für 5 Taler 20 Sgr. Die „Leipziger Zeitung" kostete damals im Ein
kauf 5Taler 18 Rgr.; von der Post wurde sie vertrieben: in Sachsen
für 6 Taler 22 Ngr., in Preußen für 9 Taler 10 Sgr, in Oesterreich
für 9 Taler 24 Sgr., im Taxis'schen Postbezirk für 6 Taler 22 Sgr.
4 Pf. ausschließlich besonderer einzelstaatlicher Provisionen (Hüttner
1847 VII S. 12).
2 ) Amtsblatt des König!. Post-Departements 1849 S. 501.