Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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Verteilung  der  Zeitungen  an  die  Schalterstellen  oder  an  die
Briefträger  zum  Zwecke  der  Aushändigung  an  die  Bezieher
und  schließlich  die  Abrechnung  mit  den  Verlegern.  Die  mit
dem  Besorgungsgeschäft  verbundenen  Leistungen  der  Post
sind  für  alle  Zeitungen  ungefähr  gleich.  Das  Entgelt,  die
Besorgnngsgebühr,  besteht  deshalb  aus  einem  einheitlich
normierten  Satze  für  jeden  Monat  der  Abonnementsdauer,
In  dem  Entwurf  zur  Postgcsetznovelle  vom  Jahre  1899 1 )
war  eine  Besorgungsgebühr  „für  jede  Bezugszeit  ohne  Rücksicht ­
  auf  deren  Dauer"  vorgesehen.  Es  sollte  gleichgültig  sein,
ob  sich  das  Abonnement  einer  Zeitung  auf  ein  Kalender-,
ein  Halb-  oder  ein  Vierteljahr  usw.  erstreckte.  Bei  den  Beratungen ­
  in  den  Kommissionen  usw.  wurde  dafür  eine  mäßige
Monatsgebühr  angesetzt.  Diese  Aenderung  war  im  Interesse
kurzfristiger  Abonnements,  namentlich  der  Monatsabonnements,
angebracht.
ß)  Die  Beförderungsgebühr  ist  das  Entgelt  für  das
Beförderungsgeschäft;  sie  dient  zum  Ausgleich  der  Beförderungsodcr
  Streckenkosten.  Das  Beförderungsgeschäft  umfaßt
einerseits  alle  die  Dienstleistungen  der  Post,  die  am  Verlagsorte ­
  für  die  Abfertigung  der  Zeitungen  nötig  sind,  also  das
Verteilen  jeder  Auflage  nach  Empfangsorten,  das  kursweise
Sortieren  und  das  Fertigstellen  zum  Versand;')  andererseits
schließt  es  die  gesamten  Leistungen  der  Post  ein,  die  der
Transport  der  Zeitungen  vom  Verlags-  zum  Bezugsorte
bedingt.  Alle  diese  Leistungen  sind  bei  jeder  Zeitung  verschieden;
dementsprechend  wird  auch  die  Beförderungsgebühr  für  jede
Zeitung  anders  normiert.  Es  geschieht  dies  unter  Berücksichtigung ­
  zweier  Faktoren:  1.)  der  Erscheinungsziffer,  d.  h.  der
Häufigkeit  des  Erscheinens,  und  2.)  der  Gewichtsziffer,  d.  h.
des  Jahresgewichts  der  Zeitungen.
1)  Stenogr.  Ber.  1898/00II.  Anl.  Bd.  Nr.  116  der  Drucks.  (5.993  ff.
2 )  van  der  Borght  S.  128  f.;  Cauer  S.  493;  Sax  S.  627.
3 )  Kleinere  Mengen  Zeitungen  für  ein  und  dieselbe  Stelle  werden
unter  Band  gelegt.  Aus  größeren  Mengen  wird  ein  förmliches  Paket
gebildet,  das  eine  Umhüllung  von  Packpapier  und  eine  Bindfadenumschnürung ­
  erhält.  Mehrere  Pakete  können  in  „Zeitnngssäcken"  vereinigt
werden.
            
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