Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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II.  Bedeutung  der  Dertungsgebührentarife.
A.)  Bolkswirlfchaftliche  Bedeutung  der  Zeitungsgebührentarife. ­

8  4.  Volkswirtschaftliche  Bedeutung  des  Zeitungswesens.
Der  Staat  betrieb  die  Post  in  der  ersten  Zeit  ihres
Bestehens  vorwiegend  zum  Zwecke  der  Erzielung  möglichst
hoher  Reinerträge.  Vereinzelt  schon  im  18.,  in  steigendem
Maße  aber  im  19.  Jahrhundert  wurde  mit  diesem  Grundsatz
gebrochen  und  der  Anschauung  Geltung  verschafft,  daß  die
Hauptaufgabe  der  Post  nicht  darin  bestehen  dürfe,  möglichst
viel  Gewinn  zu  erzielen,  sondern  den  Verkehr  zu  erleichtern,
d.  h.  volkswirtschaftliche  Interessen  wahrzunehmen.
Die  deutschen  Zeitungsgebührentarife  gehören  sämtlich  der
neueren  Zeit  an,  in  der  die  Post  ihres  vorwiegend  fiskalischen
Charakters  bereits  entkleidet  war  und  zur  Deckung  des  Staatsbedarfs ­
  durch  Erzielung  im  einzelnen  mäßiger  privatwirtschaftlicher ­
  Reinerträge  beitrug.  Demgemäß  find  bei  Aufstellung ­
  der  Tarife  sowohl  volkswirtschaftliche  als  auch  finanzielle ­
  Gesichtspunkte  maßgebend  gewesen.  Inwiefern  die  einzelnen ­
  Tarife  diesen  Momenten  Rechnung  zu  tragen  suchten,
soll  im  folgenden  betrachtet  werden.  Um  ein  Urteil  über  die
volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Zeitungsgebührentarife  zu
gewinnen,  macht  es  sich  notwendig,  zunächst  auf  die  volkswirtschaftliche ­
  Rolle,  die  das  Zcitungswesen  spielt,  kurz  einzugehen. ­

Im  Laufe  des  letzten  Jahrhunderts  hat  im  deutschen
Zeitungswesen  eine  weitgehende  Spezialisation  stattgefunden?)
Neben  den  eigentlichen  politischen  und  nicht  politischen
Zeitungen  entwickelten  sich  z.  B.  immer  mehr  die  Zeitschriften,
Zeitungen  und  Zeitschriften  unterscheiden  sich  äußerlich  durch
die  Form  des  Erscheinens  in  losen  Bogen  oder  in  Heften  und
in  kürzeren  oder  längeren  Fristen.  Der  Hauptunterschied
i)  von  SBeuft  III  S.  58t)  ff.  unterscheidet  schon  Mitte  des  18.  Jahrhunderts: ­
  „Journale,  Staats-  und  Politische  Zeitungen,  Gelehrte
Zeitungen,  Oeconomische  Zeitungen,  welche  sonst  unter  dem  Namen
derer  Jntelligeutz-,  Anfrag-  und  Nachrichten-Zettel  fürkommen".
            
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