Full text : Merck's Warenlexikon für Handel, Industrie und Gewerbe

Einfluß  der  Depositenumlaufsmittel  auf  die  Gleichung  usw.

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pital  Darleihen  gemacht  werden,  tritt  Insolvenz  ein.  Es  droht  Unzuläng*
lichkeit  in  Barmitteln,  wenn  die  Gewährung  von  Darlehen  nicht  im  Verhältnis ­
  zu  den  Barmitteln  stattfindet.  Insolvenz  ist  unausbleiblich,  wenn
die  den  Kreditoren  (Aktieninhaber  nicht  inbegriffen)  gegenüber  eingegangenen ­
  Verbindlichkeiten  von  dem  Aktivbestand  nicht  mehr  gedeckt
werden,  so  daß  es  der  Bank  unmöglich  ist,  ihre  Schulden  zu  bezahlen.  Unzulänglichkeit ­
  an  Barmitteln  tritt  ein,  wenn  die  zur  Verfügung  stehenden
tatsächlichen  Barmittel  für  die  Anforderungen  des  Augenblicks  nicht  zureichend ­
  sind  und  die  Bank  außerstande  ist,  auf  Verlangen  ihre  Schulden
sofort  zu  bezahlen,  selbst  wenn  sich  die  Gesamtaktiva  der  Bank  mit  ihren
Verbindlichkeiten  auf  völlig  gleicher  Höhe  befindet.
Je  niedriger  das  Wertverhältnis  der  Ansprüche  der  Aktionäre  zu  dem
Werte  der  Verbindlichkeiten  an  andere  Personen,  desto  größer  ist  die
Gefahr  der  Insolvenz;  je  geringer  das  Verhältnis  des  Kassenbestandes
zu  den  auf  Verlangen  sofort  zahlbaren  Verbindlichkeiten,  desto  größer
ist  das  Risiko  der  Unzulänglichkeit  an  Bargeld.  Mit  anderen  Worten:
die  Hauptschutzwehr  gegen  eine  Insolvenz  besteht  in  einem  großen  Kapital
und  Überschuß,  während  die  Hauptschutzwehr  gegen  eine  Unzulänglichkeit ­
  an  Barmitteln  große  Barreserven  sind.  Die  eigentliche  Insolvenz
Vann  bei  jedwedem  Geschäftsunternehmen  Vorkommen.  Von  Unzulänglichkeit ­
  an  Barmitteln  werden  besonders  die  Banken  betroffen,  deren
Funktion  es  ist,  Noten  und  Depositen  einzulösen.
Illustrieren  wir  die  „Unzulänglichkeit  an  Barmitteln“.  In  unserer
letzten  Bankabrechnung  befand  sich  eine  Reserve  von  $  140,000  in  bar  und
$200,000  Forderungsverbindlichkeiten  (Depositen  und  Noten).  Den  Direktoren ­
  der  Bank  können  der  Reservefonds  als  zu  hoch  oder  die  Darlehen
als  zu  niedrig  erscheinen.  Sie  können  dann  ihre  den  Kontoinhabern  in
Form  von  Bargeld,  Noten  und  Depositen  gewährten  Anleihen  so  erweitern,
bis  die  Kassenreserve  vielleicht  auf  $40,000  reduziert  und  die  den  Deponenten
und  Noteninhabern  gegenüber  eingegangene  Schuld  auf  $  300,000  erhöht
worden  ist.  Wenn  ein  Deponent  oder  Noteninhaber  unter  solchen  Umständen
$  50,000  in  bar  verlangt,  so  erweist  sich  eine  sofortige  Auszahlung  dieser
Summe  als  unmöglich.  Allerdings  sind  die  Aktiven  den  Verbindlichkeiten
noch  immer  gleich.  Hinter  den  geforderten  $  50,000  befindet  sich  der  volle
Wert;  abmachungsgemäß  sollen  aber  die  Deponenten  und  Noteninhaber  in
Geld  und  auf  Verlangen  sofort  bezahlt  werden.  Wenn  dies  in  dem  Depositen  -
vertrage  nicht  festgelegt  wäre,  könnte  die  Bank  die  von  ihren  Debitoren  erhaltenen ­
  Schuldscheine  auf  ihre  Gläubiger  übertragen  und  somit  den  an  sie
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