Metadata : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

Aufgabe  der  wissenschaftlichen  Zeitschriften  ist,  soweit  in
Hinsicht  ans  ihr  Fachgebiet  überhaupt  ihre  Bedeutung  für  die
Volkswirtschaft  in  Frage  kommt,  hauptsächlich  die  mittelbare
Förderung  der  Volkswirtschaft,  wie  sie  namentlich  durch
Veröffentlichung  von  Erörterungen  nationalökonomischer,
volkswirtschaftspolitischer,  finanzwissenschaftlicher,  sozialpolitischer ­
  und  bergt.  Fragen  erfolgt.
2)  Fachtechnische  Blätter.  Die  Entwickelung  der
fachtechnischen  Blätter  steht  im  Zusammenhang  mit  dem  durch
die  Gewerbefreiheit,  durch  die  Fortschritte  der  Technik  und  des
Verkehrs  hervorgebrachten  Aufschwung  des  Wirtschaftslebens.
Es  war  dem  einzelnen  nicht  mehr  möglich,  alles  selbst  zu
überblicken.  Er  bedurfte  eines  Hilfsmittels,  das  ihn  rasch
und  bequem  mit  allen  wissenswerten  Nachrichten  in  seinem
Fach  versah.  Je  größer  dies  Bedürfnis  wurde,  um  so  mehr
griff  in  der  fachtechnischeu  Presse  die  Arbeitsteilung  um  sich.
Heute  beruht  die  besondere  Bedeutung  der  fachtechnischen
Blätter  in  der  Beschränkung  auf  ein  einzelnes,  eng  begrenztes
Arbeitsgebiet.  Die  weitgehende  Spezialisiernngsi  fördert  eine
intensive  Behandlung  der  Aufgaben,  die  ein  jedes  derartiges
Blatt  zum  Nutzen  der  Volkswirtschaft  erfüllen  will.  Meist
geschieht  dies  durch  den  Gesamtinhalt  der  einzelnen  Zeitschriften
selbst,  teilweise  auch  noch  in  Leitartikeln.  Manche  fachtechnischen
Blätter  sind  ausschließlich  kapitalistische  Unternehmungen,  z.  B.
gewisse  Finanzblätter  und  die  lediglich  aus  Anzeigen  bestehenden,
meist  unentgeltlich  vertriebenen  Offcrtenblätter.  Diese  Blätter
stehen  nicht  über  ihrer  Branche,  sondern  mitten  in  ihr.  Sie
erscheinen  nur  ans  geschäftlichen  Gründen  zur  Förderung  des
Sonderintcrcsses  bestimmter  Banken  und  Unternehmer.*)
Vgl.  Kootz  S.  526  ff.  dessen  Statistik  z.  B.  in  Gruppe  10  6
„Einzelne  Gewerbe"  allein  635  deutsche  Zeitschriften  erwähnt,  die  auf
26  verschiedene  Branchen  usw.  entfallen.
2)  Schalten  S.  99  ff.,  Meißner  S.  32.  -  Nach  dem  schweizerischen
Postgesetz  vom  5.  April  1910  Art.  31  sind  die  vorwiegend  Geschäftsnnd
  Neklamezwccken  dienenden  Veröffentlichungen  von  der  ermäßigten  Taxe
für  abonnierte  Zeitungen  -  cts  für  je  75  g  -  ausgeschlossen.
Die  Versendung  ist  nur  als  Drucksache  usw.  gestattet.
            
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