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und für die laufende Verwaltung, z. B. Gehälter, Kosien für
die Abnutzung der Betriebsmittel und Anlagen sowie Be
schaffungskosten für die beim Betrieb nötigen Materialien
Soweit diese Kosten ihrem Gesamtbeträge nach vom Verkehrs
umfange nicht unmittelbar beeinflußt werden, zählen sie mit
zu den Grundkosten. Es sind dies namentlich die Kosten, die
behufs regelmäßiger Funktion und Erhaltung bestimmter An
lagen und Betriebseinrichtungen auf dem Niveau einer ge
wissen Mindestleistungsfähigkeit erwachsenst) z. B. der all
gemeine Verwaltungsaufwand bei den Zentral- und Provinzial-
Verwaltungsbehörden, ferner die Kosten für Verzinsung, Ersatz
und Erneuerung der Anlagen und Betriebsmittel in gewissem
Umfange.
Die in der Regel feststehenden, vom Verkehrsumfang
nicht unmittelbar beeinflußten Grundkosten bilden den festen
und im wesentlichen auch bei Verkehrsverschiebungen unver
änderlichen Teil der Selbstkosten. Den veränderlichen Teil
dagegen*) stellen die unmittelbar vom Verkehrsumfang ab
hängigen eigentlichen Arbeitskosten für die Verwirklichung der
einzelnen Verkehrsleistung dar.
Es ist in der Praxis unmöglich, die Grundkosten und
die Arbeitskosten jeder einzelnen Verkehrsleistung wirklich
genau zu berechnen?) Das Gleiche gilt, wenn man die Ge
samtkosten einer Verkehrseinrichtung, wie es für den Zeitungs
vertrieb am passendsten erscheint, nach örtlichen undStreckenkostenZ
einteilt. Man begnügt sich, soweit überhaupt auf die Selbst
kosten zurückgegangen wird, auf Grund der Erfahrungen einen
1) Sax S. 626.
2) van der Borght S. 121 f.; Cauer S. 501; Sax S. 626.
s) Weichs-Glon, Das finanzielle und soziale Wesen der modernen
Verkehrsmittel. Tübingen 1884. S. 187: Diese Unterscheidung „hat
.... den Zweck, ein besseres Verständnis der theoretischen Erörterungen
zu vermitteln; praktischen Wert besitzt diese Unterscheidung tatsächlich....
keinen. In der Praxis wird auch nie ein Tarif nach diesen beiden
Kostenanteilen gebildet, schon weil dieselben ziffernmäßig nicht zu er-
Mitteln sind".
4) van der Borght S. 128 f.; Cauer S. 493; Sax S. 627.
Vgl. auch 8 3o zu «) u. /?)•