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Defizit von 1 693 565 M?) ergab. Dieses sollte durch eine
Reforni des Zeitungsgebührentarifs in der Weise beseitigt
werden, daß neben voller Deckung ver Eigenkosten noch ein
minimaler Ueberschuß möglich war.
Der im Jahre 1899 dem Reichstag vorgelegte Entwurf
zu einer Neuordnung des Tarifs^) trug einer derartigen
Durchführung des Gebührenprinzips Rechnung. Die Tarif
gliederung und die Tarifsätze waren so eingerichtet, daß sich
»ach dem Stande des Postzeitungsverkehrs vom ersten Halb
jahr 1898 eine Einnahme von rund 6750000 M?) und
eine Ausgabe von rund 6438000 M.^), d. h. ein Ueberschuß
von reichlich 300000 M. ergeben solltet) Bei den Be
ratungen des Tarifentwurfs in den Kommissionen und im
Plenum des Reichstags wurden indessen, wie schon am
Schlüsse des § 2 erwähnt worden ist, Umgestaltungen vor
genommen, namentlich wurden die Tarifsätze so ermäßigt,
daß der neue Tarif bei gleicher Verkehrsfrequenz rund
260000 M. weniger einbringen mußte als die Selbstkosten
des Zeitungsvertriebs betrugen?) Infolge Anwachsens des
Postzeitungsverkehrs sind seit dem Jahre 1897 die Roheinnahmen,
h Die Postverwaltung hat den Verlust in der Begründung zur
Postgesetznovelle von 1899 auf rund 1686000 M. berechnet. Sie nahm
an, daß von den 937 Millionen gebührenpflichtigen Zeitungsuummern,
die sie im Jahre 1897 vertrieben hatte, auf jede Nummer durchschnittlich
0,48 Ps. Einnahme und 0,66 Pf. Kosten, also 0,18 Pf. Zuschuß ent
fielen (Stenogr. Ber. 1898/00 II. Aul- Bd. S. 1001 und 997).
2) Stenogr. Ber. 1898/00 II. Aul. Bd. S. 993 unter III.
3 ) Stenogr. Ber. 1898/00 II. Aul. Bd. S. 1001.
i) D. s. 6 178362 M. Selbstkosten (Vgl. S. 82 Anm. 2) +
260 000 M. Vergütungen an die Verleger für das Selbstverpacken der
Zeitungen (Stenogr. Ber. 1898/00 II. Anl. Bd. S. 1001).
s) Archiv 1900 S. 83.
c) Nach den Berechnungen der Postverwaltuug sollte der neue
Tarif zur Deckung der Kosten des Zeitungsvertriebs ein Mehr von
1250000 M. ergeben (Stenogr. Ber. 1898/00 Bd. IV S. 2797 und
2924). Von der Budgetkommission wurde dieser Betrag um rund
950 000 M. gekürzt (A- a. O. S. 2797 und 2807); die Herabsetzung
der monatlichen Besorgungsgebübr durch den Reichstag von 3 Pf. auf
2 Pf. (vgl. S. 26 Anm. 2) mußte einen Ausfall von 410000 M.
(Stenogr Ber. 1898/00 Bd. IV S. 2924), und der Verzicht auf die
Abrundung der Kilogramm bei Ermittelung des Jahresgewichts der
Zeitungen (vgl. S- 26 Anm. 3) eine weitere Einbuße von etwa