1. Abschnitt.
Einleitung.
Die Begriffserklärung dessen, was man unter Buchhaltung
zu verstehen hat, wird verschiedenen Inhalt haben, je nach dem
Standpunkt, den man bei ihrer Umschreibung einnimmt.
a) Rein äußerlich betrachtet ist B. zunächst Wirtschaftschronik,
die Geschichte einer Wirtschaftsführung in Zahlen, die
sich auf schriftliche Beweise stützt. Die historischen Aufzeichnungen
bilden die Quelle wirtschaftlicher Erkenntnis. Wer eine
Unternehmung auf Grund der Buchhaltungsergebnisse kritisiert,
übt wirtschaftliche und historische Kritik zugleich. Die Glaubwürdigkeit
und die Zuverlässigkeit einer solchen wirtschaftsgeschichtlichen
Darstellung ist an die Garantie der historischen
Wahrheit gebunden. Auf die B. übertragen heißt dies: Die
Richtigkeit ihrer Ergebnisse ist abhängig von der Richtigkeit der
Werturteile, der Bewertung der inneren und äußeren Wirtschaftsvorgänge
Und von ihrer Einordnung in den Rechnungsmechanismus.
Wirtschaftsstatistische und wirtschaftspolitische Untersuchungen
auf Grund der B. haben die Brauchbarkeit ihrer
Forschungsergebnisse durch eine eingehende Kritik der Quellen
zu beweisen.
b) Die B. ist ein Rechnungsmechanismus, der nicht die
Güterbewegung selbst, sondern nur die durch rechtliche, technische
und wirtschaftliche Akte des Unternehmers veranlaßten
Wertbewegungen als Folge des Verbrauches, der Herstellung
und des Umlaufes von Gütern — Güter im weitesten Sinne —
zum Ausdruck bringt. Die Ergebnisse der B. an sich, im einzelnen
und im ganzen, sind stets Ergebnisse von Rechnungsoperationen,
ziffermäßig dargestellte Wirkungen aller Geldwertbewegungen
infolge wirtschaftlicher Ereignisse. Das wichtigste
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