Object : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

10  Alexanderwerk  A.  von  der  Nahmer,
Akt.-Ges.,  Remscheid.
Eisengießerei,  Maschinenfabrik,  Emaillierwerk.
Zweiggeschäfte:  Berlin,  London,  Moskau,  Charkow.
Gegründet  1885.  Aktienkapital  5  000  000  M.
Anzahl  der  Beamten  und  Arbeiter  Ende  1912  etwa  2000.
ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSKASSE.  Diese  Kasse  besteht  seit  1885,  dem  Gründungsjahr ­
  der  Firma.  Ihre  Mittel  dienen  dem  Zwecke,  Arbeitern  des  Werkes  im  Falle
der  Bedürftigkeit  bzw.  in  unverschuldeten  Notlagen  bare  Unterstützungen  zu  gewähren.
Des  weiteren  werden  aus  der  Kasse  die  Kosten  für  die  von  der  Firma  geschaffene  Einrichtung ­
  der  Wöchnerinnenpflege  bestritten  und  bei  militärischen  Übungen  der
verheirateten  Arbeiter  an  deren  Familienangehörige  Unterstützungen  in  Höhe  des  satzungsgemäßen ­
  Krankengeldes  gezahlt  (in  der  höchsten  Lohnklasse  14,40  M.  wöchentlich).  Kranke
und  erholungsbedürftige  Arbeiter,  namentlich  solche,  die  aus  einer  Heilanstalt  entlassen
sind,  erhalten  Milch  oder  Lebensmittel,  um  den  Erfolg  der  Kur  nachhaltiger  zu  gestalten.
Die  Wöchnerinnenpflege  verdankt  ihre  Entstehung  der  Erwägung,  daß  eine  Fülle
von  Not  und  Elend  in  Arbeiterfamilien  der  Tatsache  entspringt,  daß  die  Wöchnerinnen
das  Wochenbett  meist  vorzeitig  verlassen  müssen,  um  noch  zu  schwach  und  ungekräftigt,
die  Haushaltsgeschäfte  wieder  aufzunehmen.  Die  Pflegerin  wird  auf  Wunsch  während
der  ersten  xo  Tage  nach  der  Entbindung  gestellt.  Sie  hat  den  Haushalt  und  die  Kinder
zu  besorgen,  so  daß  die  Wöchnerin,  sich  die  erforderliche  Ruhe  gönnen  kann.  Bei  Arbeitern, ­
  die  mindestens  ein  Jahr  bei  der  Firma  tätig  sind,  übernimmt  die  Unterstützungskasse ­
  die  Kosten  für  die  Pflegerin  in  voller  Höhe,  während  die  übrigen  Arbeiter  einen  in
jedem  Falle  besonders  zu  bemessenden  Teil  der  Kosten  zu  tragen  haben.
Der  Bestand  der  Kasse,  in  die  außer  den  Zuwendungen  der  Firma  die  gemäß  den  Bestimmungen ­
  der  Arbeitsordnung  erhobenen  Strafgelder  fließen,  betrug  zu  Beginn  des  Geschäftsjahres ­
  1912/13,  am  1.  Juli  19x2:  28785,46  M.  Verausgabt  wurden  1908:  2898,95  M.,
1909:  1798,95  M.,  1910:  1913,75  M.,  1911:  2130,40  M.  und  1912:  2397,27  M.
WOHLFAHRTSKASSE.  Die  Wohlfahrtskasse  dient  namentlich  zur  Unterstützung
solcher  Arbeiter  und  Beamten,  bei  denen  infolge  von  langwierigen  Krankheiten  eine  Unterstützungspflicht ­
  der  Krankenkasse  satzungsgemäß  nicht  mehr  in  Frage  kommt.  Die  Kasse
leistet  Zuschüsse  zu  Kuren  in  Badeorten  und  Heilanstalten  an  kranke  Beamte  und  Arbeiter,
sowie  an  ihre  kranken  Familienangehörigen;  aus  ihren  Mitteln  werden  ferner  würdige
und  bedürftige  Arbeiter  mit  Weihnachtsgeschenken  bedacht  (1908:  595,  1909:  835,  1910:
690,  1911:  870,  1912:  1028  M.).  Auch  tritt  die  Kasse  bei  unverschuldeten  Notlagen  ein,
die  Unterstützungen  in  größeren  Beträgen  erheischen,  da  die  Arbeiterunterstützungskasse ­
  Unterstützungen  naturgemäß  nur  in  eng  begrenzter  Höhe  gewähren  kann.
Die  im  Jahre  1899  begründete  Wohlfahrtskasse,  die  lediglich  aus  Zuwendungen  der
Firma  unterhalten  wird,  hatte  am  1.  Juli  1912  einen  Bestand  von  39  292,08  M.,  er  erhöhte
sich  durch  Überweisung  von  25  000  M.  aus  dem  Reingewinn  des  Geschäftsjahres  1911/12
auf  64  292,08  M.  Die  Ausgaben  beliefen  sich  1908/09  auf  5932,48  M.,  1909/10  auf  3046,43  M.,
1910/11  auf  4146,80  M.  und  1911/12  auf  7006,34  M.
Zur  Mitwirkung  bei  der  Durchführung  der  Arbeiten  der  Wohlfahrtsabteilung  ist  seit
Anfang  Dezember  1911  eine  Kaiserswerther  Schwester  verpflichtet  worden.  Durch
regelmäßigen  Verkehr  mit  den  Familien  der  Arbeiterschaft  ist  die  Schwester  in  der  Lage,
der  Wohlfahrtsabteilung  Vorschläge  zu  unterbreiten,  wie  in  jedem  einzelnen  Falle  vorhandene ­
  Not  am  zweckmäßigsten  gelindert  werden  kann.
SPARKASSE.  Im  Jahre  1896  wurde  durch  entsprechende  Bestimmungen  der  Arbeits-
            
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