Full text : Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

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Politische  Verhältnisse

stände  haben.  Ermächtigungsanweisungen  dagegen  unterliegen
nicht  diesen  Beschränkungen,  müssen  jedoch  die  zur  Zahlung  anzuweisenden ­
  Kassen  und  die  in  Anspruch  genommenen  Kredite  genau ­
  bezeichnen.  Die  auf  Grund  der  Ermächtigungsanweisungen
ausgefertigten  Zahlungsaufträge  haben  nebst  dem  Dienste  und  dem
Artikel  des  Voranschlages  auch  die  Ermächtigungsanweisung  anzugeben. ­
  Allen  Anweisungen  sind  auch  die  erforderlichen  Belege  anzuschließen. ­
  Vor  der  Erpedition  gehen  die  Anweisungen  noch  an
die  Rechnungsabteilungen  der  anweisenden  Behörden,  welche  nach
vorgenommener  Feststellung,  daß  der  in  Anspruch  genommene
Kredit  noch  nicht  erschöpft  ist,  sie  mit  ihrem  Visum  zu  versehen  und
an  die  Kassen  abzusenden  haben.  Die  Kassen  sind  unter  persönlicher ­
  Haftung  der  Kassiere  verpflichtet,  sich  vor  der  Auszahlung  zu
überzeugen,  daß  ein  Zahlungsauftrag  vorliegt,  der  Kredit  nicht  erschöpft ­
  ist,  die  Belege  in  Ordnung  sind,  und  der  Inhaber  seine  Identität ­
  mit  dem  Adressaten  nachweisen  kann,  weil  die  Zahlung  gültig
nur  an  den  Adressaten  erfolgen  darf.  Ist  dieser  schreibunkundig,
so  hat  er  einen  Bekannten  mitzubringen,  der  als  Zeuge  mitfertigt,
und,  wenn  der  Betrag  600  Lei  überschreitet,  eine  authentifizierte
Quittung  zu  überreichen.
Die  Auszahlungen  sowie  die  Einnahmen  sind  täglich  zu
buchen.  Die  Gesamtheit  der  Buchungen  bildet  das  Konto,  welches
mit  dem  Finanzjahre  beginnt  und  endet.  Der  Abschluß  erfolgt
nach  denselben  Kapiteln  und  Artikeln  wie  der  Voranschlag,  außer
bei  den  durch  außerordentliche  Kredite  gedeckten  Ausgaben,  für
welche  besondere  Ergänzungskapitel  zu  eröffnen  sind.  Aus  den
Abschlüssen  aller  Ressorts  setzt  der  Finanzminister  spätestens  binnen
6  Monaten  nach  Ablauf  des  Finanzjahres  den  Eeneralrechnungsabschluß
  zusammen  und  legt  ihn  dem  Abgeordnetenhause  vor.  Der
Eeneralrechnungsabschluß  hat  alle  auf  die  Einhebung  und  Auszahlung ­
  bezüglichen  Posten  zu  enthalten  und  den  Stand  aller  Einnahmen ­
  und  Ausgaben  zu  Beginn  und  am  Ende  des  Finanzjahres
auszuweisen.  Zu  seiner  Erläuterung  dienen  die  Konten  der  Einnahmen, ­
  der  Ausgaben,  des  Schatzes,  der  Voranschläge  und  der
besonderen  Einkünfte.  Das  Einnahmenkonto  weist  nach  Jahren,
Dienstzweigen  und  Arten  die  bemessenen,  eingehobenen  und  rückständigen ­
  Gebühren  nach;  das  Ausgabenkonto  spezifiziert  nach
Jahren,  Ressorts  und  Kapiteln  die  bestehenden  Forderungen  der
Anspruchsberechtigten,  die  auf  ihre  Rechnung  bewirkten  Zahlungen
und  die  unbeglichenen  Schulden.  Das  Schahkonto  macht  die  Geldbewegung,
  die  Ausgabe  und  Rückziehung  von  Schatzanweisungen,
die  aus  Rechnung  nichtstaatlicher  Verwaltungen  eingenommenen  und
ausgegebenen  Summen,  die  etwa  stattgefundenen  Schulden-
            
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