Kontentheorien.
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18. Abschnitt.
Kontentheorien*).
Die Kontentheorien versuchen eine Systematisierung der
Konten nach Verrechnungsstoff und Vorzeichen. Ihre Schwäche
liegt in der Anwendung mathematischer Vorzeichen; sobald
diese Theorien mit den algebraischen Vorzeichen operieren, sind
sie angreifbar. Die Vorzeichen können sich, wenn man verständ
lich bleiben will, doch nur auf den Verrechnungsstoff des be
treffenden Kontos beziehen. Die Geschäfts theorie verwendet
Plus und Minus im Verhältnis der Konten des Geschäfts zum
Geschäftsinhaber, die Zweikontentheorie gebraucht sie im Ver
hältnis der Konten zum Reinvermögen.
1. Faßt man das Objekt der Verrechnung vom rechtlichen
Standpunkt auf, wie in unserer Darstellung, so können nur
Konten des Vermögens, Konten der Schulden und Konten
des Kapitals unterschieden werden (Dreikontensystem). Daß
ein Konto Vermögen und Schulden verrechnen kann (z. B.
Wechsel- und Akzepten-Konto, das Kontokorrent-Konto),
ist ein Verstoß gegen dieses System. Die Konten verrech
nen Zu- und Abnahme. Die Tabellen (S. 59 ff.) zeigen, daß
die Konten des Vermögens links die Zunahme, rechts die
Abnahme, die Konten der Schulden und des Kapitals hin
gegen links die Abnahme, rechts die Zunahme verrechnen.
Diese Übereinstimmung der mathematischen Vorzeichen
führt auch zu einer „Zweikontentheorie“, Konten der
Aktiva und Konten der Passiva, das sind Schulden und
Kapital.
Konten der Vermögensteile
Soll
Haben
Zunahme
Abnahme
— Konten der Schulden und des Kapitals +
Abnahme
Zunahme
Debet
Kredit
1 ) Ausführlicher vgl. auch Reisch-Kreibig, I. Band; Kohlmann Inder
h B. 1903—1905.
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