Kontentheorien.
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Die doppelte Aufschreibung eines Geschäftsfalies (S. 51)
auf zwei Konten erklärt sich zwangläufig aus den wirtschaftlichen
Verhältnissen zur Zeit der Entstehung der doppelten Buch
haltung. Der codex accepti et expensi der Römer 1 ) enthielt zu
nächst nur Einnahme- und Ausgabebuchungen (eine Bücher
führung des Hausvaters für die Zwecke des Zensus), nach dem
Aufkommen des Kreditverkehrs überdies Kreditgeschäfte, die
späterhin besondere Aufzeichnungen auf Personenkonten zur
Darstellung der rechtlichen Beziehungen des Vermögensbestandes
erforderlich machten. Für jeden rechtserheblichen Posten be
standen vergleichungsfähige Aufzeichnungen der beiden Par
teien im entgegengesetzten Sinne. Die Entwicklung des Giro-
Verkehrs der italienischen Banken führte zu einem Zu- und Ab
schreiben eines Postens auf zwei Konten des Bücherführenden.
Die Notwendigkeit der Führung verschiedener Warenrechnungen
(als Bestandskonten) ergab sich durch den Handel mit verschie
denen Warengattungen und die Notwendigkeit, für jede Waren
gattung den Verkaufsnutzen zu „kalkulieren“; die Arbeitsteilung
im Ein- und Verkauf durch verschiedene Gesellschafter (der
commenda: Kapitalisten übertrugen einem reisenden Unter
nehmer die Abwicklung auswärtiger Handelsgeschäfte) machte
die Führung von Personenkonten und von Warenkonten unter
Herrschaft eines ortsah wesenden Gesellschafters erforderlich.
Mit zunehmender Entwicklung der Handelstechnik des aus
wärtigen Handels und der Führung zahlreicher Konten werden
die Fälle der doppelten Verrechnung häufiger; durch die „Spal
tung der Bücher und Konten“ und ihre konsequente Durch
führung in der doppelten Buchführung wird die doppelte Ver
rechnung zu einer zwingenden Notwendigkeit.
Auch der „technische Kunstgriff“ (S. 9, 137) läßt sich ent
wicklungsgeschichtlich zwanglos erklären. An der Hand von
Penndorf (Geschichte der Buchhaltung in Deutschland, Leipzig
1913) läßt sich die historische Entwicklung des Gewinn- und
Verlust-Konto ganz gut verfolgen. Zunächst wurden die Waren
gewinne auf dem Waren-Konto eingestellt und dieses Konto
saldiert (S. 111), späterhin auf ein Gewinn- und Verlust-Konto
*) Beigel. Rechnungswesen und Buchführung der Römer, Karlsruhe
1904. Weiske, Organisationsgesetze. Berlin 1914,