Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Kontentheorien.

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Die  doppelte  Aufschreibung  eines  Geschäftsfalies  (S.  51)
auf  zwei  Konten  erklärt  sich  zwangläufig  aus  den  wirtschaftlichen
Verhältnissen  zur  Zeit  der  Entstehung  der  doppelten  Buchhaltung. ­
  Der  codex  accepti  et  expensi  der  Römer  1 )  enthielt  zunächst ­
  nur  Einnahme-  und  Ausgabebuchungen  (eine  Bücherführung ­
  des  Hausvaters  für  die  Zwecke  des  Zensus),  nach  dem
Aufkommen  des  Kreditverkehrs  überdies  Kreditgeschäfte,  die
späterhin  besondere  Aufzeichnungen  auf  Personenkonten  zur
Darstellung  der  rechtlichen  Beziehungen  des  Vermögensbestandes
erforderlich  machten.  Für  jeden  rechtserheblichen  Posten  bestanden ­
  vergleichungsfähige  Aufzeichnungen  der  beiden  Parteien ­
  im  entgegengesetzten  Sinne.  Die  Entwicklung  des  Giro-Verkehrs
  der  italienischen  Banken  führte  zu  einem  Zu-  und  Abschreiben ­
  eines  Postens  auf  zwei  Konten  des  Bücherführenden.
Die  Notwendigkeit  der  Führung  verschiedener  Warenrechnungen
(als  Bestandskonten)  ergab  sich  durch  den  Handel  mit  verschiedenen ­
  Warengattungen  und  die  Notwendigkeit,  für  jede  Warengattung ­
  den  Verkaufsnutzen  zu  „kalkulieren“;  die  Arbeitsteilung
im  Ein-  und  Verkauf  durch  verschiedene  Gesellschafter  (der
commenda:  Kapitalisten  übertrugen  einem  reisenden  Unternehmer ­
  die  Abwicklung  auswärtiger  Handelsgeschäfte)  machte
die  Führung  von  Personenkonten  und  von  Warenkonten  unter
Herrschaft  eines  ortsah  wesenden  Gesellschafters  erforderlich.
Mit  zunehmender  Entwicklung  der  Handelstechnik  des  auswärtigen ­
  Handels  und  der  Führung  zahlreicher  Konten  werden
die  Fälle  der  doppelten  Verrechnung  häufiger;  durch  die  „Spaltung ­
  der  Bücher  und  Konten“  und  ihre  konsequente  Durchführung ­
  in  der  doppelten  Buchführung  wird  die  doppelte  Verrechnung ­
  zu  einer  zwingenden  Notwendigkeit.
Auch  der  „technische  Kunstgriff“  (S.  9,  137)  läßt  sich  entwicklungsgeschichtlich ­
  zwanglos  erklären.  An  der  Hand  von
Penndorf  (Geschichte  der  Buchhaltung  in  Deutschland,  Leipzig
1913)  läßt  sich  die  historische  Entwicklung  des  Gewinn-  und
Verlust-Konto  ganz  gut  verfolgen.  Zunächst  wurden  die  Warengewinne ­
  auf  dem  Waren-Konto  eingestellt  und  dieses  Konto
saldiert  (S.  111),  späterhin  auf  ein  Gewinn-  und  Verlust-Konto
*)  Beigel.  Rechnungswesen  und  Buchführung  der  Römer,  Karlsruhe
1904.  Weiske,  Organisationsgesetze.  Berlin  1914,
            
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