142 Bücher der doppelten Buchhaltung.
Zwecke, die diese Bücher dem Hauptbuch gegenüber erfüllen
sollen x ).
Die in Lehrbüchern übliche Scheidung zwischen unbedingt
notwendigen oder Graredbüchern und bedingt notwendigen,
Neben- oder //iZ/sbüchcrn ist irrelevant, wenn sie eine Rangordnung
der Bücher ausdrücken soll. Will man damit die Stellung
der Bücher im System kennzeichnen und unter die Bücher
der ersten Gruppe jene aufnehmen, die bei der Anwendung der
doppelten B. geführt werden müssen — ohne ihre Führung in
anderen Systemen auszuschließen — und zu der zweiten Gruppe
jene Bücher zählen, deren Führung und Einrichtung unabhängig
vom System, aber abhängig sind von der Art, Größe des
Betriebes, dessen Gegenstand u. a., so kann man dieser Einteilung
beitreten.
Zu den Grundbüchern in dieser Auffassung sind die Memortale
im weiteren Sinne, d. h. die Bücher der ersten Aufzeichnung
der Buchungsposten — Kassenbuch und Prima-Nota oder
Memorial im kaufmännisch-technischen Sprachgebrauch — und
das Hauptbuch, im Falle seiner Anwendung auch das Sammelbuch
(Journal, Mensuale) zu zählen.
Die Memoriale sind Vorbücher des Hauptbuches, die die
systematische Hauptbuchverrechnung vorbereiten sollen. Die
Übertragung der Buchungsposten aus diesen Vorbüchern erfolgt
a) entweder unmittelbar auf die Hauptbuch-Konten — tägliche,
postenweise oder direkte Hauptbuchführung, italienische B,
Grundform der doppelten B. — so, daß jeder Buchungsposten
einzeln auf dem Konto erscheint. 50 Verkäufe z. B. werden
auf dem betreffenden Waren-(Verkaufs-)Konto in 50 Einzelposten
verrechnet.
ß) Oder es werden die Buchungsposten nach Konten geordnet,,
gesammelt und nur periodenweise (meist monatlich)
und summarisch auf die Hauptbuch-Konten übertragen — die
indirekte Hauptbuchführung, Sammelbuchhaltung (vgl. den folgenden
(20.) Abschnitt.
Einige andere Systematisierungen der Bücher 2 ), die meist
0 The Ledger is the King of Office books, and all other books are
subsidiary to it. (M’Allen, The | rinciples of Book-Keeping, London 1899).
2 ) Vgl. Gomberg, a, a. O. S. 159.