Pfandbriefe.
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kassen anderer Banken, Provinzbankgeschäfte — oder durch
Zuzählung des Hypothekardarlehns in solchen Pfandbriefen.
Im letzten Fall hat der Darlehnsschuldner für die Veräußerung
der Pfandbriefe selbst zu sorgen, oder die Darlehnsbank übernimmt
den kommissionsweisen Verkauf. Überdies dürfen Hypothekenbanken
verfügbare Gelder in eigenen Hypothekenpfandbriefen
und anderen Schuldverschreibungen (Kleinbahn- und
Kommunalobligationen) anlegen. Dieser Fall wird in geldknappen
Zeiten eintreten, wenn das von Kapitalisten an die
Börse gebrachte Material nicht genügend Kaufliebhaber findet
und die ausgebende Bank im eigenen Interesse, um den Kurs
möglichst gleichmäßig zu erhalten, als Selbstkäuferin auftritt
(vgl. §§ 5, 24, 41—42 des Hypothekenbankgesetzes 1 * * * V ). Solche
Schuldverschreibungen sind dem Effekten-Konto oder Pfandbriefumsatz-Konto
oder Pfandbrief Verkaufs-Konto zu- und abzuschreiben
und in der Jahresbilanz gesondert aufzuführen.
Dabei ist zu beachten, daß Agio und Disago bei der erstmaligen
Begebung mit diesen Sonder-Konten (Agio-Kto., Disagio-Kto.),
kingegen Gewinn oder Verlust bei dem Handel mit bereits im
Verkehr gewesenen Pfandbriefen mit Gewinn- und Verlust-Konto
zu verrechnen sind.
Pfandbriefumsatz- Konto.
1 ■ Eingangsbilanz: Bestand
-• Pfandbriefkapital-Konto: Nennwert
der emittierten und durch
Verkauf in Verkehr gebrachten
Pfandbriefe.
V Kosten der Rückkäufe eigener
Pfandbriefe am Börsenmarkt.
°- Agio u. Disagio-Konto; Differenz
zwischen 2. u. 3a.
y - Gewinn und Verlust.
3. Erlös der Verkäufe der a) neu
emittierten und b) der bereits im
Verkehr gewesenen Pfandbriefe.
6. Schlußbilanz: Bestände an eigenen,
bereits im Verkehr gewesenen Pf.
IV. Die Lasten des Pfandbrief Geschäftes verrechnen Pfandbriefzinsen-Konto,
= Anfertigungs-Konto (Kosten des Druckes
üsw.), Verkaufsprovisions-Konto (die Provisionen an die Verkaufsstellen);
die Kosten für die Aufsichtsbeamten (Treuhänder)
B Handausgabe von Hillig. Leipzig 1900. S. 19.