Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

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Fünftes Buch. Erstes Kapitel. 
IV. 
Die universale Bedeutung Karls des Großen beruht natur— 
gemäß auf seiner Verbindung mit den alten weltgeschichtlichen 
Sitzen der Herrschaft im Abendland, mit Italien und Rom. 
Auf diesem Gebiete hatte Pippin nicht völlig klare Beziehungen 
hinterlassen. Der Papst murrte, daß Besitzungen des h. Petrus, 
die ihm durch die Schenkung des Jahres 754 verliehen waren, 
noch teilweis unter der Hand der feindlichen Langobarden 
ständen; das Verhältnis zum Langobardenreich selbst war zwar 
durch den Friedensschluß des Jahres 756 geregelt, doch wurden 
dessen Bedingungen von König Desiderius nicht voll gehalten. 
Unter diesen Umständen lag es noch in der Macht Karls, 
die ferneren Beziehungen entweder auf die Bundesgenossenschaft 
der Päpste, oder auf die Freundschaft der Langobarden auf— 
zubauen. Es ist von weltgeschichtlicher Bedeutung geworden, 
daß Karl sich schließlich für die universale Macht des Papsi— 
tums entschied. Auf Bitten des Papstes Hadrian wie aus einer 
Reihe persönlicher Gründe griff er das Langobardenreich an, 
im Sommer 774 war es vernichtet; Karl übernahm selbst die 
Würde eines Langobardenkönigs und ordnete in den folgenden 
Jahren, vornehmlich auf einem Tage zu Mantua im Jahre 781, 
die politische Lage und die sozialen Verhältnisse des Reiches. 
So standen sich seit 774 der Papst und der Frankenkönig, 
nun auch Herrscher Oberitaliens und großer Teile Mittelitaliens, 
unmittelbar gegenüber. Der Papst hatte das beiderseitige Ver— 
hältnis schon Ostern 774, gelegentlich eines Besuches König 
Karls in Rom, mit einer den König überraschenden Schnellig— 
keit zu ordnen gesucht. In der That gelang es ihm wohl, von 
Karl eine Schenkungsurkunde zu erhalten, worin weit über die 
schließlich verwirklichten Verbriefungen des Jahres 754 hinaus 
dem Stuhle Petri auch die Herzogtümer Spoleto und Benevent 
zugesprochen wurden: so daß das Papsttum zu einer großen 
mittelitalienischen Macht, in eine dem langobardischen König— 
tum ebenbürtige Stellung befördert schien. Allein als die fol— 
genden Jahre die Ausführung dieser Urkunde bringen sollten, 
—Sooben S. 20.
	        
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