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Warenkommissionshande],
gunsten des Auftraggebers (Kommissionswaren an N. N. Kom
missions-Konto) und nach vollständigem Verkauf nur noch den
Mehrerlös.
b) Wir übertragen den Reinertrag auf das Personen-Konto-
Andere übertragen den Saldo des Personen-Kontos auf Kom
missionswaren-Konto, was völlig unlogisch ist. (Sterns Lexikon,
S. 311).
c) Ein Gewinnanteil des Kommissionärs wird mit Gewinn-
und Verlust-Konto verrechnet und dementsprechend der Rein
ertrag gekürzt.
d) Wird vereinbart, daß der Erlös über das Limit dem
Kommissionär zugute komme, oder daß eine erhöhte Provision
die Anrechnung der Verkaufsspesen ausschließe, so entfallen die
Buchungen dieser Posten.
III. Warenhandel für gemeinschaftliche Rechnung (vergl-
34. Abschnitt).
32. Abschnitt.
Die Buchführung der produzierenden Gewerbe.
Die Gütererzeugung kann sein:
1. Urproduktion, d. i. Stoffgewinnung (z. B. Bergbau), Er
zeugung selbstgewonnener Materialien zum Zwecke des Ver
kaufes, oder
2. Gewerbe oder Industrie (im engeren Sinne), d.i. Form
veränderung von Rohstoffen, mechanische oder (und) chemische
Stoffumwandlung oder Stoff Veredelung (Umformungs- oder Ver
edelungsindustrie ).
Dieser Teil der Produktion ist im Rechtssinne im wesent
lichen a) entweder Anschaffung und Weiterveräußerung von be
weglichen Sachen nach Beärbeitung oder Verarbeitung (§ 1,
Ziffer 1 HGB.) (Veräußerung von Halbfabrikaten, Ganzfabrika
ten, Zwischen- und Nebenprodukten); ß) oder Übernahme der
technischen Bearbeitung oder Verarbeitung von Waren für an
dere, wenn der Besteller das Material selbst liefert und einzelne
Arbeitsprozesse für den anderen vorgenommen werden (Lohn
arbeit, Fabriklohnwerk, z. B. Lohnfärbereien, Lohnbleichereien,
kurz, alle Übernahmegeschäfte der Fabriken, § 1 Ziffer 2).