Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

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Warenkommissionshande],

gunsten  des  Auftraggebers  (Kommissionswaren  an  N.  N.  Kommissions-Konto) ­
  und  nach  vollständigem  Verkauf  nur  noch  den
Mehrerlös.
b)  Wir  übertragen  den  Reinertrag  auf  das  Personen-Konto-Andere
  übertragen  den  Saldo  des  Personen-Kontos  auf  Kommissionswaren-Konto, ­
  was  völlig  unlogisch  ist.  (Sterns  Lexikon,
S.  311).
c)  Ein  Gewinnanteil  des  Kommissionärs  wird  mit  Gewinnund
  Verlust-Konto  verrechnet  und  dementsprechend  der  Reinertrag ­
  gekürzt.
d)  Wird  vereinbart,  daß  der  Erlös  über  das  Limit  dem
Kommissionär  zugute  komme,  oder  daß  eine  erhöhte  Provision
die  Anrechnung  der  Verkaufsspesen  ausschließe,  so  entfallen  die
Buchungen  dieser  Posten.
III.  Warenhandel  für  gemeinschaftliche  Rechnung  (vergl-34.
  Abschnitt).

32.  Abschnitt.
Die  Buchführung  der  produzierenden  Gewerbe.
Die  Gütererzeugung  kann  sein:
1.  Urproduktion,  d.  i.  Stoffgewinnung  (z.  B.  Bergbau),  Erzeugung ­
  selbstgewonnener  Materialien  zum  Zwecke  des  Verkaufes, ­
  oder
2.  Gewerbe  oder  Industrie  (im  engeren  Sinne),  d.i.  Formveränderung ­
  von  Rohstoffen,  mechanische  oder  (und)  chemische
Stoffumwandlung  oder  Stoff  Veredelung  (Umformungs-  oder  Veredelungsindustrie ­
  ).
Dieser  Teil  der  Produktion  ist  im  Rechtssinne  im  wesentlichen ­
  a)  entweder  Anschaffung  und  Weiterveräußerung  von  beweglichen ­
  Sachen  nach  Beärbeitung  oder  Verarbeitung  (§  1,
Ziffer  1  HGB.)  (Veräußerung  von  Halbfabrikaten,  Ganzfabrikaten, ­
  Zwischen-  und  Nebenprodukten);  ß)  oder  Übernahme  der
technischen  Bearbeitung  oder  Verarbeitung  von  Waren  für  andere, ­
  wenn  der  Besteller  das  Material  selbst  liefert  und  einzelne
Arbeitsprozesse  für  den  anderen  vorgenommen  werden  (Lohnarbeit, ­
  Fabriklohnwerk,  z.  B.  Lohnfärbereien,  Lohnbleichereien,
kurz,  alle  Übernahmegeschäfte  der  Fabriken,  §  1  Ziffer  2).
            
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