§ I'll. Kreditförderungsmittel.
241
Abenden Geschäfte zu besorgen. Ein Deposit zur Benutzung
endlich besteht darin, daß die Bank Geldbeträge unter bestimmten
Bedingungen über Verzinsung und Rückzahlung annimmt, um
dieselben entweder auf Verlangen jederzeit oder nach Ablauf
einer bestimmten Frist ihrem Werthe nach zurückzugeben. Der-
m-tioc ^Mitc sin!) Baric#, bereu %8ertb für bic Baus non
bei Dauer und Sicherheit des ihr dadurch gewährten Kredits
abhängig ist. Sie sind in demjenigen Betrage ihrer Gesammt-
suinme, tvelcher nicht zur Bestreitung der laufend verlangten
Rückzahlungen gebraucht wird, in der Bäukkasse entbehrlich für
oitbcre ^mecfe verfügbar unb sönnen ba^er ingmifeben luiebcr
ßroßicH Z^eiie cms enifpreebenb surge Fristen auggefiebeii
Ba§ 0iro = @eMäft, burd, me%e8 urfprüngiiebnament,
M) auch eine feste Valuta geschaffen werden sollte, besteht in
ber &erm,Mmig ^twigm burcf) einsame
Uin,cbreibung ((Minrung) burcf, uub Smicbrciben auf beit
Äontog, welche die betreffenden Geschäftsleute mittels Einzahlung
bet ber ^aiif auf igren 920111611 eröffnet babcu. Später fain
.ÄlÄîïÄïSŗ,!
^ A' 111 Silberbarren gemachten Einlagen theiliveise zu
-Vorschüssen auf Gold ec. zu benutzen. Eigentlich sind und
bleiben jcW) bie einsagen auf @inWbnW nur Depositen ;ur
&criuaitung, benen gegenüber bie Bans alö gemciIIfcbaftíi^^e
Kapenfuhrerin der Einleger erscheint, weshalb sie solchen Falls
für die Aufbewahrung und Zahlungsvermittelnng gewisse Ber-
gútungcn (^robifiauen) gur Bccfuug i^cr ®cfd)äftgfoficit
beansprucht.
Das Zettel- oder Banknoten-Geschäft besteht in
der Ausgabe von Bankpapiergeld (Zettel oder Noten), d. h.
von ^"Weisungen der Bank auf sich selbst, welche auf Sicht an
den Ueberbrlnger zahlbar sind. Dasselbe hat sich aus dem
Bepüfilcngcfcbaft burcf) ^^Ig^^ca^mg bon Bepofikipcbeiiieii für
obgcrimbctc Bbeiibcträgc bc& bintcriegtcn @cíbcg gu ben uueiL
Haupthilfsniittel entwickelt, mittels dessen die Banken gegen
wärtig Kredit aufnehmen, aber schließlich doch lediglich i„ öcm
Maße aufzunehmen vermögen, in ivelchem gleichzeitig ein hi,
lioteiiauggabe erinögiicbeiiber debars nach SWe^cu uorbmibeu
Ml- Die bereits weiter oben bei Erörterung des Papiergeldes
Schober, Loikswirthschaftslehre. 3. Sliifl. ^ J