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Dr. M. J. Bonn.
hofft aber, daß dies Defizit allmählich verschwinden wird und Ir
land dann seinen Kräften entsprechend Beiträge für Reichszwecke
aufbringen kann. Trotzdem es zurzeit keine Mittel für die allge
meinen Reichsaufgaben beisteuert, soll Irland im Unterhaus durch
42 Mitglieder vertreten werden. Ob eine Veränderung seiner Ver
tretung im Oberhaus stattfinden soll, kann erst bestimmt werden,
wenn das Oberhaus, dessen Stellung nach der sogenannten «Parla
mentsakte» von 1911 unhaltbar geworden ist, die notwendige Neu
gestaltung erfahren wird. Wenn der Home-Rule-Entwurf Gesetz
werden wird, wird Irland der erste der Gliedstaaten sein, die sich
aus dem britisch-irischen Einheitsstaat herauszuschälen beginnen.
Es ist mehr als wahrscheinlich, daß die lokale Autonomie, die Ir
land jetzt erhalten soll, auf Schottland, Wales und England selbst
ausgedehnt werden wird. Das heutige Reichsparlament und die
heutige Reichsregierung werden sich dann ausschließlich mit den
den britisch-irischen Inseln gemeinsamen Reichsangelegenheiten zu
beschäftigen haben. Sie werden die Behandlung aller lokalen Ange
legenheiten untergeordneten Vertretungen anvertrauen und sich,,
wie man hofft, so der wachsenden Geschäftslast entledigen, die heute
die Tätigkeit des Parlaments zu Westminster zu gefährden droht.
Der Einheitsstaat wird einen föderativen Charakter annehmen..
Schottland und Wales, die trotz mancher erfolgreicher Anglisie-
rungsversuche die eigene Nationalität bewahrt haben, würden deren
äußerliche Anerkennung erreichen und innerhalb ihrer lokalen
Sphären vollberechtigt neben die «englische Nationalität» treten.
England selbst würde eine auf das eigentliche England beschränkte
Vertretung erhalten, falls hier nicht noch weitergehende, regionale
Teilungen erfolgen sollten. Die vier Nationalitäten würden gemein
sam das Reichsparlament beschicken, das, von der Sorge um Orts
interessen befreit, sich den gemeinsamen Reichsinteressen der ver
einigten britisch-irischen Inselbevölkerungen widmen könnte. —
So bahnt sich im Mutterlande des britischen Weltreichs eine weit
gehende Änderung der bestehenden politischen Organisation an.
Sie steht in mancher Beziehung in engem Zusammenhänge mit den
Organisationsbestrebungen des Weltreiches als solchen.
II.
Das britische Reich außerhalb des Mutterlandes besteht heute aus
etwa 50 Gemeinwesen mit mehr oder minder selbständigen Regie