Object : Tarifvertrag für die in den Berliner Groß-Buchbindereien beschäftigten Werkmeister

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YVIL Vertragsdauer,

8 17.
Diefer Tarifvertrag gilt vom 1. Oftober 1928 bis zum
30. uni 1930.
Wird der Tarifvertrag nicht mindeftenz drei Monate vor
Nolauf fchriftlich gefündigt, {o verlängert er fih mit der gleichen
Kündigungsfrift jemeilz um ein Jahr.

VIEL Algemeinverbindlichkeitserflärung. ;
8& 18.
Die Vertragspartei der Arbeitnehmer wird beim Reichs:
arbeitöminiftertum ben Antrag ftellen, diejfen Tarifvertrag für
allgemein verbindlich zu erklären. Die Vertragspartei der
Arbeitgeber mird hieraeaen keine Einwendungen erheben.

Berlin, den 24. Kanuar 1929.

Berband Berliner Buchbinderei-Befiger
Erwin Hollmann. Dr. Köther.
Deutfcher Werkmeitjter-Berband, Bezirk X.
Bräunlich. Haeger.

Protokoknotiz zu S 12: .
Die Tarifvertragsparteien find ich darüber einig, daß Die Zeil
einer Arbeitsunfähigfeit infolge ärztlich-befheinigter Krankheit nicht aut
den Urlaub anzurechnen ift.
            
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