Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Gemeinsohaftsgeschäfte.

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2.  Der  geschäftsführende  Gesellschafter  hat  auseinanderzu-’nalten:

a)  die  eigene  Beteiligung,  die  unmittelbar  auf  einem  Sonder-Konto
  (S.  324,  332)  oder  nur  mittelbar,  d.  h.  überhaupt
nicht  verrechnet  wird  (S.  325,  333);
b)  die  Beteiligungen  der  übrigen  Gesellschafter.  Sie  können
mit  der  Unterscheidung  der  Soll-Einzahlung,  d.  i.  der  Einzahlungspflicht ­
  und  der  wirklichen  oder  der  Ist-Einzahlung
(S.  332),  oder  nur  als  tatsächliche  Beteiligung  verbucht
werden  (S.  334);
c)  die  durch  ihn  bewirkten  Einnahmen  und  Ausgaben  für
Rechnung  der  Gesellschaft  (S.  324,  326,  331,  334).

I.  Warengeschäfte.
Die  Vereinigung  zweier  selbständiger  Unternehmer  zu
Durchführung  gemeinschaftlicher  Geschäfte  auf  halbe  Rechnung
uennt  man  eine  Metägesellschaft.  Die  buchhalterische  Darstellung ­
  hat  zu  unterscheiden:
Die  technische  Durchführung  des  Gemeinschaftsgeschäftes,
die  Kosten  und  die  Beteiligung.
1.  Die  technische  Durchführung 1 );  a)  Ein-  und  Verkauf
Werden  auftragsweise  durch  denselben  Gesellschafter  besorgt,
der  zweite  ist  nur  finanziell  beteiligt,  b)  Der  eine  Gesellschafter
besorgt  den  Einkauf,  der  andere  den  Verkauf  der  Waren,  c)  Das
Demeinschaftsgeschäft  kann  in  Verbindung  mit  einem  komuussionsweisen
  Ein-  oder  Verkauf  durch  einen  dritten  unbeteiligten ­
  Kommissionär  durchgeführt  werden.
Die  erworbenen  Waren  sind  gemeinschaftliches  Eigentum,
die  Aufwendungen  gehen  zu  Lasten  der  Gesellschaft.  Der  tätige
esellschafter  verrechnet  die  erworbenen  Waren,  die  Aufwendungen ­
  für  Anschaffung  oder  Wiederveräußerung  sowie  den  Erlös
a us  den  Verkäufen  auf  einem  besonderen  Konto,  Waren-Konto  ä
J eta i  Konto  metä  mit  N.  N.,  Wolle  ä  Meta  oder  ähnlich  benannt.
16  Beteiligung  und  der  Gewinnanteil  der  Gesellschafter  oder
er  Teilnehmer  werden  zweckmäßig  von  etwa  vorhandenen
'"■)  Schiehe-Odermann  {13.  Aull.)  S.  146  fl.  geben  eine  gute  Übersicht
u “er  die  möglichen  Fälle.
            
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