Full text : Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

Geheimbucbführung.

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Buchführung  kaufmännischer  Unternehmungen  genügen  müssen.
Beide  Teile  müssen  vollständig  und  im  Falle  des  Konkurses  vorhanden ­
  sein. 1 )
2.  Mittel.  a)  Die  offensichtliche  Geheimhaltung  einzelner
Fälle  erfolgt  durch  Verbuchung  auf  Geheim-Konto,  Geheimhuch-Konto,
  Konto  secreto,  das  durch  aufklärende  Aufzeichnungen  in
einem  Geheimbuch  ergänzt  werden  muß.  Wirkungsvoll  ist  eine
derartige  Verheimlichung  nur  dann,  wenn  gleichzeitig  mehrere
Geschäftsvorfälle  geheim  behandelt  werden;  dann  erscheint  auf
dem  Geheim-Konto  ein  Durcheinander  von  Buchungsposten,  das
Nichteingeweihte  schwerlich  aufklären  können.  Wo  es  angeht,
ist  die  Anwendung  eines  Geheim-Kontos  zu  vermeiden  und  eine
einfachere,  die  Neugierde  weniger  reizende  Benennung  des  Kontos
zu  wählen.  Die  Kapitalanleihe  der  Gesellschafter  beispielsweise
werden  zweckmäßiger  auf  einem  „Generalkapital-Konto“,  die
Privat  entnahmen  auf  einem  „Privat-Konto  der  Gesellschaftei
verrechnet,  während  die  Einzelheiten  in  dem  Geheimbuch  spezialisiert ­
  werden;  Die  Verbindung  einer  zusammenfassenden
Un d  einer  zerlegenden  Verrechnung.
b)  In  einzelnen  Fällen  werden  geschäftliche  Verhältnisse
durch  eine  unrichtige  Kontierung  absichtlich  verschleiert,  beispielsweise
  werden  Darlehne  und  Kaqitaldeteiligungen  eines
Gläubigers  oder  der  Ehefrau  auf  dem  Privat-Konto  des  Unternehmers, ­
  die  Darlehnszinsen  auf  Handlungsunkosten,  Privatentnahmen ­
  auch  auf  Handlungsunkosten,  Spekulationsschulden
auf  dem  Kontokorrent-Konto  des  Geschäftsherrn  verbucht  u.  ä.
c)  Die  Verschleierung  des  Gesamterfotges  der  Unternehmung
könnte  durch  falsche  Bewertung  der  Inventarposten,  durch  geheime ­
  Zusatzposten  im  Inventar,  beispielsweise  Einsetzung  fingierter ­
  Schulden  nnd  nachträgliche  Berichtigung  in  einem  eigentlichen ­
  Schlußiuventar  erreicht  werden,  doch  ist  vor  diesen  Kunststücken ­
  nachdrücklich  zu  warnen.  Die  Inventaraufnahme  der
Betsände  durch  die  Angestellten  bei  möglichst  weitgehender
Arbeitsteilung,  die  Ausrechnung  der  Bilanzwerte  und  der  Abschluß ­
  des  Hauptbuches  durch  eine  Vertrauensperson  sind  einfacher. ­
  ,
l )  O.  Ziegler.  Die  Geheimbuchführung,  2.  Aufl.  Leipzig  (Gloeckner).
            
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