Geheimbucbführung.
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Buchführung kaufmännischer Unternehmungen genügen müssen.
Beide Teile müssen vollständig und im Falle des Konkurses vorhanden
sein. 1 )
2. Mittel. a) Die offensichtliche Geheimhaltung einzelner
Fälle erfolgt durch Verbuchung auf Geheim-Konto, Geheimhuch-Konto,
Konto secreto, das durch aufklärende Aufzeichnungen in
einem Geheimbuch ergänzt werden muß. Wirkungsvoll ist eine
derartige Verheimlichung nur dann, wenn gleichzeitig mehrere
Geschäftsvorfälle geheim behandelt werden; dann erscheint auf
dem Geheim-Konto ein Durcheinander von Buchungsposten, das
Nichteingeweihte schwerlich aufklären können. Wo es angeht,
ist die Anwendung eines Geheim-Kontos zu vermeiden und eine
einfachere, die Neugierde weniger reizende Benennung des Kontos
zu wählen. Die Kapitalanleihe der Gesellschafter beispielsweise
werden zweckmäßiger auf einem „Generalkapital-Konto“, die
Privat entnahmen auf einem „Privat-Konto der Gesellschaftei
verrechnet, während die Einzelheiten in dem Geheimbuch spezialisiert
werden; Die Verbindung einer zusammenfassenden
Un d einer zerlegenden Verrechnung.
b) In einzelnen Fällen werden geschäftliche Verhältnisse
durch eine unrichtige Kontierung absichtlich verschleiert, beispielsweise
werden Darlehne und Kaqitaldeteiligungen eines
Gläubigers oder der Ehefrau auf dem Privat-Konto des Unternehmers,
die Darlehnszinsen auf Handlungsunkosten, Privatentnahmen
auch auf Handlungsunkosten, Spekulationsschulden
auf dem Kontokorrent-Konto des Geschäftsherrn verbucht u. ä.
c) Die Verschleierung des Gesamterfotges der Unternehmung
könnte durch falsche Bewertung der Inventarposten, durch geheime
Zusatzposten im Inventar, beispielsweise Einsetzung fingierter
Schulden nnd nachträgliche Berichtigung in einem eigentlichen
Schlußiuventar erreicht werden, doch ist vor diesen Kunststücken
nachdrücklich zu warnen. Die Inventaraufnahme der
Betsände durch die Angestellten bei möglichst weitgehender
Arbeitsteilung, die Ausrechnung der Bilanzwerte und der Abschluß
des Hauptbuches durch eine Vertrauensperson sind einfacher.
,
l ) O. Ziegler. Die Geheimbuchführung, 2. Aufl. Leipzig (Gloeckner).