Metadata: Geburtenrückgang u. Sozialreform

D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges 97 
„Augenbaut“) abhängig gemacht werden, Sie würde nur zu geben fein, 
venn die BelhHäftigung einerfeitz durch die wirtfHaftlide Lage der Fa- 
nilie erforderlich erfheint, anderjeits aber eine gefundheitlide Gefähr- 
dung der Arbeiterin und eine Schädigung des Familienlebens, der Sefund- 
heit und der Erziehung der Kinder nicht zu beforgen ifjt. Die Erlaubnis 
fönnte auf beitimmte Zeit oder auch auf Widerruf gegeben werden; fie 
*annte an befondere Bedingungen gefnüpft werden bezüglich der Zeit, 
her Baufen, der Wartung und Pflege der Kinder ujmw. Auf diefe Weije 
wäre die Ausfheidung der berücjichtigungswerten Fälle möglich; es fönnte 
Y%e nötige VBorforge getroffen werden zur Minderung der Schäden; es 
würde der Ausnahmecdharakter der BefhHäftigung fHarf zum Ausdruck 
tomımen und durch allınählide Berfdhärfung der Bedingungen der prinzi- 
piellen Forderung mit der Zeit der Weg geebnet. Um den beftehenden 
Berhälmifien möglihft Neduung zu tragen, fönnte die Regelung zunächt 
Hr die Frauen getroffen werden, melde neu in eine gewerblide Be- 
ihäftigung eintreten wollen. 
Soweit die Gefeggebungsfaktoren fich zu fo weitgehenden Beftimmungen 
nicht entfdhließen, würde eine weitere Serabjeßung der Arbeitszeit auf 
»tmma acht und jpäter auf jedh3 Stunden in Betracht zu ziehen fein, zugleich 
nit Sreigebung des Nachmittags vor Soun- und Feiertagen. Dann müßte 
die 12% jtündige Mittagspaufe, die‘ jeßt auf Antrag gegeben wird (während 
ie Jonjt bloß 1. Stunde beträgt), allgemein gewährt werben. (Bezliglich des 
Wöcmerinnenfhukes jiche oben.) ; 
Mas dieunverheiratete Arbeiter in anbelangt, {jo kann iroß 
ntannigfadjer Bedenken doch an ein Verbot der Fabritbefjhäftigung nicht 
gedacht merden. E83 Handelt fih vielfach um alte Erwerbagebiete der Frau: 
Weben, Spinnen, Spulen, Zwirnen, Striden, Nähen, Stiden 1]mw., die 
ihr nicht deshalb entzogen werden Können, weil die Majcine als Hiliskaft 
dient. Hier find auch bereits durch unjere Arbeiter Hukgejeggebung den 
“OYlımmften Mipitänden früherer Jahrzehnte Schranken gejegt (Begrenzung 
der Arbeitszeit auf zehn, an den VBorabenden der Sonn- und Feiertage 
acht Stunden, Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit ujw.). SGewipß würde 
eine weitere Herabjekung auf neun oder acht Stunden, Sonnabends jechs 
Stunden fehr wünfdhenswert Jein, aber eine Joldhe Regelung würde in den 
Betrieben, die Haubptfächlih Jugendliche und weiblidhe Arbeiter befhäftigen 
‘3 B. der Tertilindujtrie) indirekt auch die männlidhen erwachjenen Arbeiter 
trefjen, und das er]dheint angefichts der Schwierigkeiten, die nad) dem Kriege 
Air unfere. Indufirie zu überwinden find, zunächjt nicht unbedenklich. 
3 muß da auch in Interefje der Arbeiter mit den wirtjhaftliHen Mög- 
lichfeiten gerechnet werden. Jedenfalls empfiehlt e8 Jid, daß aud) über 
die Kriegszeit hinaus dem Bundesrat das Recht verbleibt, je nach den 
Rerhältniffen des Arbeitzmarktes die ArbeitzZzeit der Ärbeitermnen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.