Landeshauptmann Dr. Karl Buresch
Bundessteuern angewiesen ist, deren Verteilungsschlüssel
für Niederösterreich kein günstiger ist.
Eine weitere Schwierigkeit für den Aufbau des
neuen Landes lag wohl auch in seiner geographischen
Gestaltung. Es umschließt Wien als ein Gürtel, ohne
selbst ein natürliches Zentrum, eine Hauptstadt, zu
besitzen, was zur Folge hat, daß ein Großteil des
wirtschaftlichen Verkehrs sich über Wien, bzw. in Wien
abspielt, wodurch auch eine Reihe bedeutender Finnahmen
dem Land als solchem verloren geht. Daß es
trotzdem gelungen ist, nicht nur eine gesunde Verwaltung,
sondern auch eine Finanzgebarung
durchzuführen, bei der heute schon in absehbarer
Zeit ein Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben
arhofft werden kann, vorausgesetzt, daß die Abgabenteilungsnovelle
den Bedürfnissen des Landes gerecht
wird, kann die Landesverwaltung Niederösterreichs
gewiß als Verdienst für sich buchen.
Gesetzgebung und Verwaltung.
Die gesetzgebende Körperschaft des Landes Nieder-5sterreich
besteht aus dem auf Grund des allgeneinen
direkten Wahlrechtes gewählten Landtage
von 60 Mitgliedern, dessen Parteienzusammensetzung
seit den letzten Wahlen im Jahre 1027 folgende ist:
33 Christlichsoziale, 21 Sozialdemokraten, 5 Groß-Jeutsche
und 1 Landbündler. Präsidenten des Land-:ages
sind: Ing. K. Juk el (cristlichsozial), Il. Präsident
L. Petznek (sozialdemokratisch) und Ill. Präsident
R. Birbaumer (großdeutsch), Das verwaltende
Organ stellt die nach dem Proporzsystem gewählte
Landesregierung dar, die aus sieben Mitgliedern, den
_„andeshauptmann inbegriffen (vier Christlichsoziale,
an Großdeutscher und zwei Sozialdemokraten), besteht.
Der Landeshauptmann und ein Landeshauptmannstellvertreter
sind der cristlichsozialen Partei und
der andere Landeshauptmannstellvertreter der zweitstärksten
Partei, den Sozialdemokraten, entnommen.
Die Mitglieder der derzeitigen Landesregierung sind:
Landeshauptmann Dr. K. Buresch (christlichsozial),
Landeshauptmannstellvertreter J. Reither (christlichsozial),
Landeshauptmannstellvertreter O. Helmer
(sozialdemokratisch), die Landesräte Dr. L. Barsch
und Dr. R. Beirer (cristlichsozial), Landesrat Dr. V.
Mittermann (großdeutsch) und Landesrat H.
Schneidmadl (sozialdemokratisch).
Gemäß der Zahl der Mitglieder der Landesregierun g
umfaßt die Landesverwaltung sieben Ämter mit je
einem Mitglied der Landesregierung an der Spitze.
Hievon seien nur die wichtigsten Referate aufgezählt.
Das Referat Dr. Buresch (Landesamt I) umfaßt alle
Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereiches,
allgemeine und Personalangelegenheiten, Landtag,
Zivilrecht, Fremdenverkehr, Kultus, Polizeiangelegen-1eiten,
soziale Verwaltung, Heimatrecht, Staatsbürgerschaft
und Bundesbaudienst, das Referat Reither
‚Landesamt II) Landgemeinden, Straßen und Wasserbau,
das Referat Dr. Barsch (Landesamt IN) Finanzen
und landeskulturelle Angelegenheiten, das Referat
Dr. Beirer (Landesamt IV) Schul- und Gewerbeıngelegenheiten,
Jugendfürsorge, das Referat Dr.
Mittermann (Landesamt V) Gemeinsame Ange-'egenheiten,
Siechenanstalten, Verkehr, Theaterange-'egenheiten,
das Referat Schneidmadl (Landesamt
VI) Industriegemeinden, "Schubwesen, Herbergen
ür Arbeitsuchende, Irren-, Blinden- und Taubstummen-‘ürsorge
und das Referat Helmer (Landesamt VID
Armenwesen, Krankenanstalten, Sozialversicherung
und Gesundheitswesen.
Der Landesregierung steht ein Beamtenapparat zur
Seite, an dessen Spitze der Landesamtsdirektor, dessen
Titel und Rechte verfassungsmäßig festgelegt sind,
steht. Derzeit bekleidet diese Stelle Landesamtsdirektor
Dr. Aloys Kastner.
Der erste im Jahre 1021 gewählte Landtag zählte
einen sozialdemokratischen Abgeordneten mehr, was
auch in der Landesregierung zum Ausdruck kam.
Damals setzte sich die Landesregierung zusammen
Landesrat Dr. Leopold Barsch (Finanzreferent)