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Ostpreußen auch aus dem Grunde, weil die wirtschaftliche Lage und die Rentabilitätemöglichkeiten
der ostpreußischen Landwirtschaft zweifellos viel ungünstiger
sind als in allen übrigen. deutschen Gebieten.
Im einzelnen glaubt sich der Unterausschuß auf folgende Hinweise beschränken
zu dürfen. Ostpreußen ist ein Gebiet, das unter besonders starker Abwanderung
leidet. Die Mehrzahl der Abwandernden verläßt die Provinz in arbeits-{ähigem
Alter. Für die Ausbildung dieser Leute erwachsen der Provinz erhebliche
Schulkosten, für die keine Gegenleistung vorhanden ist, da die Arbeitskraft
der Abwandernden anderen Gebieten zugute kommt. Es wird sich daher aus Billigkeitsgründen
empfehlen, auf diesem Gebiete durch Übernahme.der persönlichen
Schullasten und durch Gewährung noch weiterer Zuschüsse
für Schulbauten die Provinz zu ’entlasten. Auch die Übernahme der
vorhandenen Schulden der ländlichen Schulverbände für Schulbauten auf den
Staat wäre zu erwägen. Ebenfalls dringend notwendig erscheint eine Erleichterung
der Wegelasten. Das gleiche gilt für die Wohlfahrtspflegelasten,
die neben den Wegelasten einen ganz erheblichen Teil der Kommunallasten
ausmachen. .
Bei den Stundungen und Erlassen für die Reichsvermögensteuer
ist zu berücksichtigen, daß der Zinsfuß in Ostpreußen besonders hoch ist, so daß
also schon bei einer verhältnismäßig geringfügigen Schuldbelastung unter Umständen
der Ertrag eines Grundstücks durch die Zinsen aufgezehrt sein kann.
Weiter glaubt der Unteraüsschuß auf die wichtige Tatsache der Erhöhung
der Einheitswerte hinweisen zu müssen. Der Reichsfinanzminister hat
mit Rücksicht auf die besondere Notlage der ostpreußischen Landwirtschaft
den ostpreußischen Landwirten die am 15. Februar 1929 fällige Vermögensteuerzahlung
erlassen. Wenn jedoch der Einheitswert entsprechend dem Entwurf des
Steuervereinheitlichungsgesetzes auch Grundlage für die Staats- und Kommunalbesteuerung
wird, so besteht die Gefahr, daß eine Einheitswerterhöhung in Ostpreußen
noch weitere Konsequenzen nach sich zieht.
Bei der Invalidenversicherung ist bereits für Ostpreußen in weitgehendem
Umfange dem Grundsatze Rechnung getragen, im Sinne der sozialen
Versicherung die schwächeren Schultern zu entlasten. Der Unterausschuß empfiehlt
die Beibehaltung und Ausgestaltung eines Lastenausgleichs zugunsten Ostpreußens,
etwa in dem Maße, daß für die gesamte ostpreußische Invalidenversicherung
diejenigen Beträge, die zu Rücklagen gebraucht werden, nicht aus
Beiträgen, sondern aus Zuschüssen gedeckt werden. Eine solche Maßnahme käme
in gleicher Weise den Arbeitnehmern wie den Arbeitgebern zugute. Ferner wird
zur Erwägung gegeben, ob eine Gewährung von Zuschüssen auch an die Berufsrenossenschaften
und Krankenkassen angezeigt ist.
3. Markts und verkehrspolitische Maßnahmen.
Der Unterausschuß für Landwirtschaft ist sich darüber klar und hat seiner
Überzeugung bereits im vorläufigen Gutachten über die Lage der ortpreußischen
Landwirtschaft Ausdruck verliehen, daß eine endgültige Besserung der Lage der
ostpreußischen Landwirtschaft nur erreicht werden kann, wenn auf dem Gebiete
der Preisbildung und des Absatzes der landwirtschaftlichen Erzeugnisse
bessere und stabilere Verhältnisse geschaffen werden. Mit allem Nachdruck
muß betont werden, daß die wirtschaftliche Existenzfähigkeit der ostpreußischen
Landwirtschaft in besonders hohem Maße von der Besserung dieser Verhältnisse
abhängt.