Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

Posten  13,14  und  15:  Kapital,  Reserven  und  Gewinnvortrag,  Summen,
die  den  Aktionären  (stoelclioläers)  gehören.
Posten  16:  Summe,  die  für  Dividendenzahlung  benötigt  wird.
Posten  17  entspricht  Posten  12.  Im  Gegensatz  hierzu  handelt  es  sich  aber
um  Zinsen,  Provisionen  usw.,  die  die  Bank  gezahlt  hat.
Posten  18:  Zinsen  und  Provisionen,  die  die  Bank  an  andere  Banken
gezahlt  hat.
Posten  19  gibt  die  Verpflichtungen  der  Bank  aus  ihren  Akzepten  cm
(f.  Posten  8).
Posten  20;  Giro-Obligo.
Posten  21:  Die  Reservebanken  kaufen,  um  den  Markt  für  kurzfristige
Schuldverschreibungen  zu  stützen,  Schuldverschreibungen  unter  der  Bedingung, ­
  daß  der  Verkäufer  sie  innerhalb  von  15  Tagen  wieder  zurücknehmen
muß.
Posten  22:  Kurz-  und  langfristige  Depositen.
Posten  23:  Ausgeschriebene  Schecks  auf  die  Cuaranty  Neust  Company,
die  noch  nicht  zur  Einlösung  vorgelegt  sind.
Bei  den  Direktoren  (Verwaltungsratsmitgliedern)  ist  die  Angabe  ihres
Hauptberufs  (f.  S.  115)  bemerkenswert.

S.  Das  Bankwesen  in  Frankreich
Ein  lehrreiches  Beispiel  dafür,  daß  der  Staat  sich  nicht  in  Bankspekulationen ­
  einlassen  soll,  bietet  die  Bankgeschichte  Frankreichs.  Als  infolge  der
Verschwendung  Ludwigs  XIV.  und  des  Herzogs  Philipp  von  Orleans
das  Land  in  arge  finanzielle  Bedrängnis  gekommen  war,  erbot  sich  der
Schotte  John  Law,  der  auf  seinen  Reisen  das  Bankwesen  verschiedener
Länder  kennengelernt  hatte,  die  Finanzen  Frankreichs  zu  ordnen  und  die
Staatsschuld  zu  vermindern.  Der  Regent  ging  auf  den  Vorschlag  ein,  und
durch  Edikt  vom  Jahre  1716  erhielt  Law  die  Ermächtigung  zur  Gründung
der  Banque  generale.  Ihr  Kapital  betrug  6  Millionen  Fr.,  eingeteilt ­
  in  1200  Aktien  zu  5000  Fr.,  von  denen  1 / i  in  barem  Gelde  und  3 / 4
in  den  damals  sehr  niedrig  stehenden  Staatsschuldscheinen  zu  erlegen
waren.  Die  Geschäfte  der  Bank  sollten  in  der  Hauptsache  in  der  Notenausgabe, ­
  in  der  Diskontierung  von  Wechseln,  in  der  Annahme  von  De-116

            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.