kengut ist es, dem Unternehmer die volle Verantwortung für sein Handeln
aufzuerlegen, ihn aber in jeder Weise zu fördern, daß er seinen gesunden
Unternehmergeist, der in der Vergangenheit der Wirtschaft einen An
trieb gab, dem Wohle des Volksganzen wieder dienstbar mache. Die Er
haltung eines leistungsfähigen, seiner Verantwortung gegen die Gesamt
heit sich bewußten Bankierstandes liegt im Interesse des Volkswohls. Daher
muß die Stellung des Privatbankiers, der heute große Gebiete seines Ar-
beitsfeldes verloren hat, sich wieder nach vorwärts entwickeln. Rückführung
auf den ursprünglichen und einen neuen, den Zeitverhältnissen angepaßten
Aufgabenkreis muß angestrebt werden. Freilich, zur Betreibung eines
Bankgeschäftes gehört ein großes Kapital, und wenn an die Bankiers die
Forderung herantritt, in erhöhtem Maße Kredite zu geben, so muß ihr
Eigenkapital, müssen ihre fremden Mittel gestärkt werden. Geschieht dies,
dann wird allmählich ein neuer Privatbaukierstand sich heraus
bilden, der U n t e r n e h m u n g s l u st besitzt, d. h. den Mut, ein R i s i k o
einzugehen. Wer aber sein Vermögen und seinen guten Ruf einsetzt, muß
auch Aussicht auf Gewinn haben, und ehrlicher Gewinn darf moralisch nicht
diffamiert werden.
Neben den Banken, die alle oder sehr viele Geschäftszweige (Sparten)
betreiben (Kreditbanken, Universalbanken, Omnibanken, Spe
kulationsbanken) — Arbeits Vereinigung, im Gegensatz zur Arbeits-
teilung im englischen Bankgewerbe —, gibt es Spezialbanken,
wie die Notenbanken, die Hypothekenbanken, die Zahlungsvermittlungs-
banken (Bank des Berliner Kassenvereins), die Überseebanken, die Finanzie-
rungsbanken Z usw., weiter Bankfirmen, die sich hauptsächlich einem
einzigen Geschäftszweig widmen (z. B. dem Börsengeschäft), die Branche-
banken * 2 ), die Arbeitnehmerbanken 3 ), die Banken für besondere Aufgaben.
i) Die Finanzierungsbanken finanzieren Unternehmungen einer be-
stimmten Branche, z. B. die Bank für Elektrische Unternehmungen oder die
Bank für Brauindustrie. Sie ähneln den Holding-Gesellschaften,
deren Tätigkeit in der Hauptsache das Halten von Effekten ist.
2 1 Die kurzfristigen Branchebanken (auch Fachbanken oder Ein-
gewerbebanken genannt), wie die Viehmarktsbanken, Getreide-
kreditbanken, Landwirtschaftsbanken, Baubanken, Haus
besitzerbanken, finanzieren einen bestimmten Geschäftszweig; teilweise
sind sie aber später zum allgemeinen Bankgeschäft übergegangen.
(Fußnote 3 s. nebenstehende Seite)
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