Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

kengut ist es, dem Unternehmer die volle Verantwortung für sein Handeln 
aufzuerlegen, ihn aber in jeder Weise zu fördern, daß er seinen gesunden 
Unternehmergeist, der in der Vergangenheit der Wirtschaft einen An 
trieb gab, dem Wohle des Volksganzen wieder dienstbar mache. Die Er 
haltung eines leistungsfähigen, seiner Verantwortung gegen die Gesamt 
heit sich bewußten Bankierstandes liegt im Interesse des Volkswohls. Daher 
muß die Stellung des Privatbankiers, der heute große Gebiete seines Ar- 
beitsfeldes verloren hat, sich wieder nach vorwärts entwickeln. Rückführung 
auf den ursprünglichen und einen neuen, den Zeitverhältnissen angepaßten 
Aufgabenkreis muß angestrebt werden. Freilich, zur Betreibung eines 
Bankgeschäftes gehört ein großes Kapital, und wenn an die Bankiers die 
Forderung herantritt, in erhöhtem Maße Kredite zu geben, so muß ihr 
Eigenkapital, müssen ihre fremden Mittel gestärkt werden. Geschieht dies, 
dann wird allmählich ein neuer Privatbaukierstand sich heraus 
bilden, der U n t e r n e h m u n g s l u st besitzt, d. h. den Mut, ein R i s i k o 
einzugehen. Wer aber sein Vermögen und seinen guten Ruf einsetzt, muß 
auch Aussicht auf Gewinn haben, und ehrlicher Gewinn darf moralisch nicht 
diffamiert werden. 
Neben den Banken, die alle oder sehr viele Geschäftszweige (Sparten) 
betreiben (Kreditbanken, Universalbanken, Omnibanken, Spe 
kulationsbanken) — Arbeits Vereinigung, im Gegensatz zur Arbeits- 
teilung im englischen Bankgewerbe —, gibt es Spezialbanken, 
wie die Notenbanken, die Hypothekenbanken, die Zahlungsvermittlungs- 
banken (Bank des Berliner Kassenvereins), die Überseebanken, die Finanzie- 
rungsbanken Z usw., weiter Bankfirmen, die sich hauptsächlich einem 
einzigen Geschäftszweig widmen (z. B. dem Börsengeschäft), die Branche- 
banken * 2 ), die Arbeitnehmerbanken 3 ), die Banken für besondere Aufgaben. 
i) Die Finanzierungsbanken finanzieren Unternehmungen einer be- 
stimmten Branche, z. B. die Bank für Elektrische Unternehmungen oder die 
Bank für Brauindustrie. Sie ähneln den Holding-Gesellschaften, 
deren Tätigkeit in der Hauptsache das Halten von Effekten ist. 
2 1 Die kurzfristigen Branchebanken (auch Fachbanken oder Ein- 
gewerbebanken genannt), wie die Viehmarktsbanken, Getreide- 
kreditbanken, Landwirtschaftsbanken, Baubanken, Haus 
besitzerbanken, finanzieren einen bestimmten Geschäftszweig; teilweise 
sind sie aber später zum allgemeinen Bankgeschäft übergegangen. 
(Fußnote 3 s. nebenstehende Seite) 
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