Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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das eigene Kapital in ein angemessenes Verhältnis zum fremden 
Kapital zu bringen (während der Inflation hat man dieses Prinzip 
fallen lassen); 
2. durch Aufnahme von Bankgeschäften und Banken (die Aktionäre der 
übernommenen Bank erhalten Aktien des übernehmenden Instituts 
zu einem Kurse, der etwa dem inneren , Wert entspricht), die nun 
mehr Filialen des Instituts wurden, mitunter unter Belassung der 
alten Firma als Untertitel (oft angewendet von der Magdeburger 
sMitteldeutschens Privatbank); 
3. durch Schaffung dauernder Interessengemeinschaften, 
a) durch einseitige Beteiligung. Sie kommt zustande durch Inter- 
essenerwerbung (Aktienankauf, mitunter ohne Wissen und gegen 
den Willen des Unternehmens, in das eingedrungen wird), Jnter- 
esseneinräumung oder durch Tochtergründung; 
d) durch wechselseitige Beteiligung. Aus alten Beständen oder aus 
neuer Kapitalserhöhung werden Aktien in bestimmtem Verhält 
nis ausgetauscht. Während bei der Fusion ein Aktienumtausch für 
die Aktionäre stattfindet, erfolgt bei der Interessengemeinschaft 
ein Aktienaustausch zwischen den Banken selbst, gegenseitige 
Aktienübernahme oder einseitige Aktienüberlassung. Gleichzeitig 
werden Vereinbarungen über den gegenseitigen Geschäftsverkehr 
getroffen. Ist der Verkehr einseitig, z. B. wenn die Bank an dem 
betr. Orte bereits eine Filiale besitzt, so räumt sie dem Institut, 
deren Aktien sie erworben hat, ein Meistbegünstigungsrecht ein. 
Gewöhnlich erfolgt auch wechselseitige Entsendung je eines oder 
mehrerer Vertreter in den Aufsichtsrat der anderen Gesellschaft. 
Bei der Verbindung einer Aktien- mit einer Kommandit-Aktien- 
gesellschaft werden Aufsichtsratsmitglieder der Aktiengesellschaft zu 
persönlich haftenden Gesellschaftern der Kommanditgesellschaft be 
stellt und umgekehrt. 
Die Höhe der dauernden Beteiligungen bei anderen Banken und Bank 
firmen war Ende März 1937 bei der Berliner Handels-Gesellschaft 0,1, 
bei der DD-Bank 33,7, bei der Dresdner Bank 29,6, bei der Compri- 
bank (Börsenname für Commerz- und Privatbank) 7,1, bei der Reichs- 
Kredit-Gesellschaft 2,0 Millionen RM. 
c) ohne Aktienübernabme, durch Vertrag.
	        
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