Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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das  eigene  Kapital  in  ein  angemessenes  Verhältnis  zum  fremden
Kapital  zu  bringen  (während  der  Inflation  hat  man  dieses  Prinzip
fallen  lassen);
2.  durch  Aufnahme  von  Bankgeschäften  und  Banken  (die  Aktionäre  der
übernommenen  Bank  erhalten  Aktien  des  übernehmenden  Instituts
zu  einem  Kurse,  der  etwa  dem  inneren  ,  Wert  entspricht),  die  nunmehr ­
  Filialen  des  Instituts  wurden,  mitunter  unter  Belassung  der
alten  Firma  als  Untertitel  (oft  angewendet  von  der  Magdeburger
sMitteldeutschens  Privatbank);
3.  durch  Schaffung  dauernder  Interessengemeinschaften,
a)  durch  einseitige  Beteiligung.  Sie  kommt  zustande  durch  Interessenerwerbung
  (Aktienankauf,  mitunter  ohne  Wissen  und  gegen
den  Willen  des  Unternehmens,  in  das  eingedrungen  wird),  Jnteresseneinräumung
  oder  durch  Tochtergründung;
d)  durch  wechselseitige  Beteiligung.  Aus  alten  Beständen  oder  aus
neuer  Kapitalserhöhung  werden  Aktien  in  bestimmtem  Verhältnis ­
  ausgetauscht.  Während  bei  der  Fusion  ein  Aktienumtausch  für
die  Aktionäre  stattfindet,  erfolgt  bei  der  Interessengemeinschaft
ein  Aktienaustausch  zwischen  den  Banken  selbst,  gegenseitige
Aktienübernahme  oder  einseitige  Aktienüberlassung.  Gleichzeitig
werden  Vereinbarungen  über  den  gegenseitigen  Geschäftsverkehr
getroffen.  Ist  der  Verkehr  einseitig,  z.  B.  wenn  die  Bank  an  dem
betr.  Orte  bereits  eine  Filiale  besitzt,  so  räumt  sie  dem  Institut,
deren  Aktien  sie  erworben  hat,  ein  Meistbegünstigungsrecht  ein.
Gewöhnlich  erfolgt  auch  wechselseitige  Entsendung  je  eines  oder
mehrerer  Vertreter  in  den  Aufsichtsrat  der  anderen  Gesellschaft.
Bei  der  Verbindung  einer  Aktien-  mit  einer  Kommandit-Aktiengesellschaft
  werden  Aufsichtsratsmitglieder  der  Aktiengesellschaft  zu
persönlich  haftenden  Gesellschaftern  der  Kommanditgesellschaft  bestellt ­
  und  umgekehrt.
Die  Höhe  der  dauernden  Beteiligungen  bei  anderen  Banken  und  Bankfirmen ­
  war  Ende  März  1937  bei  der  Berliner  Handels-Gesellschaft  0,1,
bei  der  DD-Bank  33,7,  bei  der  Dresdner  Bank  29,6,  bei  der  Compribank
  (Börsenname  für  Commerz-  und  Privatbank)  7,1,  bei  der  Reichs-Kredit-Gesellschaft
  2,0  Millionen  RM.
c)  ohne  Aktienübernabme,  durch  Vertrag.
            
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