Full text: Die Reichseisenbahnen

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Die Verteilung des Zuschußbedarfs der gesamten öffentlichen Verwaltung auf die einzel- 
nen Gebietskörperschaften zeigt die unverkennbare Tendenz einer steten Erweiterung der 
Aufgabengebiete des Reichs. Von rd. 40 vH in der Vorkriegszeit ist der Reichsanteil am 
Gesamtzuschußbedarf in den Nachkriegsjahren auf rd. 46 vH gestiegen bei gleichzeitigem 
Sinken der Anteile der Länder, der Gemeinden (Gemeindeverbände) und der Hansestädte. 
Die Beteiligung der einzelnen Gebietskörperschaften an dem Zuschußbedarf der Allye- 
meinen Verwaltung hat sich in den Berichtsjahren nur unwesentlich verändert. Die 
stärkere Beteiligung des Reichs am Zuschußbedarf in den Nachkriegsjahren ist vorwiegend 
auf den weiteren Ausbau der Auslandsvertretungen zurückzuführen. Der Rückgang bei den 
Ländern hängt mit dem Fortfall der Ausgaben für die ehemaligen Landesherren zusammen. 
Auf dem Gebiete des Polizeiwesens hatten vor dem Kriege die Länder und die Gemeinden 
(Gemeindeverbände) ziemlich gleichgroße Anteile am Zuschußbedarf. Das Jahr 1925/26 be- 
lastete das Reich mit rd. 30 vH, die Länder mit rd. 40 vH und die Gemeinden (Gemeinde- 
verbände) mit rd. 27 vH. Diese Anteilsätze haben sich in den folgenden Jahren nur un- 
wesentlich verändert. Die bedeutenden Abweichungen in der Nachkriegszeit gegenüber dem 
Rechnungsjahr 1913/14 sind durch eine weitgehende Verstaatlichung der örtlichen Sicher- 
heitspolizei verursacht, an deren Kostentragung sich das Reich nicht unerheblich beteiligt. 
(s. auch Einzelschrift Nr. 6, S. 367 ff). 
Beim Schulwesen lassen die starken Veränderungen in den Anteilsätzen der Länder 
und Gemeinden (Gemeindeverbände) am Zuschußbedarf sehr deutlich eine veränderte Be- 
teiligung dieser Gebietskörperschaften an der Kostentragung erkennen. Während die Ge- 
meinden im Jahre 1913/14 mit rd. 62 vH des Zuschußbedarfs belastet waren, haben sie 
in der Nachkriegszeit nur rd. 45 vH. aufzubringen. Demgegenüber ist der Anteil der Länder 
von 35 vH auf rd. 52 vH gestiegen, 
Das Wohlfahrtswesen hat nach dem Kriege eine grundlegende Neugestaltung erfahren. 
Krieg und Inflation stellten die öffentliche Verwaltung vor Aufgaben, die mit denen der 
Vorkriegszeit kaum zu vergleichen sind. 
Die Gemeinden und Gemeindeverbände haben in der Nachkriegszeit den größten Anteil 
am Zuschußbedarf. Mit rund einem Drittel ist das Reich vorwiegend durch die 
immer stärkere Beteiligung an den Kosten der KErwerbslosenfürsorge belastet. Der Anteil 
der. Länder ist nur gering und geht im Jahre 1927/28 nach Inkrafttreten des Arbeitslosen- 
versicherungsgesetzes erheblich zurück. 
Dem Wohnungswesen kommt eine größere Bedeutung erstmalig im Jahre 1925/26 zu. 
Der Anteil der Gemeinden (Gemeindeverbände) am Zuschußbedarf ist entsprechend ihrer 
starken Beteiligung an der Gebäudeentschuldung- (Hauszins-) steuer weitaus der größte und 
zeigt eine stete weitere Zunahme. Der Anteil der Länder ist mit 27,5 vH in den Rechnungs- 
jahren 1926/27 und 1927/28 nahezu gleichgeblieben, 
Das Aufgabengebiet Wirtschaft und Verkehr hat hinsichtlich der Beteiligung der 
zinzelnen Gebietskörperschaften in der Nachkriegszeit gegenüber 1913/14 nur geringere 
Änderungen erfahren. Durch den Übergang der Verwaltung der Wasserstraßen auf das 
Reich wurde der Anteil des Reichs am Zuschußbedarf erhöht, die Anteile der Länder und 
der Hansestädte verringert; die Gemeinden und Gemeindeverbände haben mit 61 vH vor 
dem Kriege und rund 55 vH nach dem Kriege den größten Anteil am Zuschußbedarf behalten. 
Der Anteil der Länder am Zuschußbedarf der Finanz- und Steuerverwaltung hat 
sich in den Nachkriegsjahren durch die Schaffung der Reichsfinanzverwaltung erheblich 
verändert. Von rd. 40 vH des Zuschußbedarfs im Jahre 1913/14 ist der Anteil der Länder 
auf rd. 9 vH im Jahre 1925/26 zurückgegangen. Im gleichen Zeitraum hat das Reich seinen 
Anteil nahezu verdoppelt und in der Folgezeit ungefähr auf gleicher Höhe gehalten. 
c. Die Verteilung des Gesamtzuschußbedarfs der einzelnen Gebietskörper- 
schaften auf die Aufgabengebiete 
Im vorangegangenen Abschnitt wurde gezeigt, in welchem Umfange die einzelnen Ge- 
bietskörperschaften an der Erfüllung der der öffentlichen Verwaltung gestellten Aufgaben 
beteiligt sind und in welchem Maße sie zur Deckung der in Durchführung dieser Aufgaben 
erwachsenden Unkosten beizutragen haben. Im folgenden Abschnitt soll ein Einblick in die
	        
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