Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

167 
Giralgeldproblem. Das Kreditwesengesetz bietet die Möglichkeit, die Giro 
umsätze, die sich im Nahmen der Gironetze der Sparkassen, Kreditgenossen 
schaften usw. vollziehen, ans die Gironetze der Reichs bank und 
der Postscheckämter Herüberz u leiten. 
Einzelvorschriften über den bargeldlosen Zahlungsverkehr enthält das 
Gesetz nicht; in den §§28 und 29 gibt es aber dem Aussichtsamt weit 
gehende Ermächtigungen. So kann das Amt bestimmen, daß für den bar 
geldlosen Zahlungsverkehr besondere Gebühren erhoben werden, und die 
Höhe der Gebühren kann es für alle Kreditinstitute nach einheitlichen 
Grundsätzen festsetzen. Die Gebührenfrage ist bei den Beratungen des 
Untersuchungsausschusses und auch sonst eingehend untersucht worden Z. 
Durch Belastung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs mit den Selbst 
kosten — der Kunde soll die Kosten des Zahlungsverkehrs, die er ver 
ursacht hat, selbst tragen — wird erstrebt, die Zins- und Provisionssätze im 
Kreditvcrkehr zu senken. Wie aber sollen die Gebühren f e st g e s e tz t 
werden? Was ist praktisch zweckmäßiger, Stück- oder W e r t - 
gebühren? Technisch einfacher ist sicherlich die Stückgebühr, denn die 
Wertgebühr kann unmöglich prozentual erhoben werden. Zu einer richtigen 
Bemessung der Stückgebühr bedarf es einer genauen Kalkulation. 
Die Feststellung der Selbstkosten für die Einzelleistung ist aber nirgends 
so schwierig >vie ini Bankgewerbe. Vermieden werden müssen Maßnahmen, 
die eine Rückentwicklung des bargeldlosen Zahlungs 
verkehrs zur Folge haben würden. 
7. Zusammenfassung 
Das Gesetz über das Kreditwesen, das den Geist des neuen Staates 
atmet, will in erster Linie den Einlagen bei den Geldin st itu- 
len Sicherheit s ch a f f e n. Die hierauf abzielenden Liquiditäts- 
bestimmungen bewegen sich in dreifacher Richtung: Gefordert wird 
is. oben) 1. eine Barreserve (bis zu 10 X), 2. eine Liquiditäts- 
reserve, d. h. Anlage der Einlagen (bis zu 30 %) in Handelswechseln und 
lombardfähigen Wertpapieren, und 3. Nichtüberschreitung eines Ver 
hältnisses der Gesamtverpflichtungen eines Kreditinstituts 
*) S. meinen Aufsatz „Grundsätzliches zur Bankreform" in der „Betriebs 
wirtschaft" (XXVII, 2], in dem ich im 5. Abschnitt die „Kalkulation im Bank- 
gewerbe und das Unkostenproblem" behandelt habe.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.