Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

desZinsvorau s vom 4. Januar 1937 ^— bis zu einer genau festgesetz 
ten Grenze überschreiten. 
Rach dem zwischen den Spitzcnverbänden, Wirtschaftsgruppen und Fachgruppe» 
der Kreditinstitute geschlossenen Mantelvertrag vom 22. Dezember 1936 ist es 
unzulässig, bei Entgegennahme von Kündigungsgeldern, festen Geldern oder 
Spareinlagen sich zu einer vorzeitigen Rückzahlung bereit zu erklären oder sich 
zu einer Bevorschussung in irgendeiner auch nur angedeuteten Form zu ver 
pflichten. Ist der Einleger infolge unvorhergesehener Ereignisse genötigt, eine 
Rückzahlung vor Fälligkeit zu beantragen, so wird das Kreditinstitut in der 
Regel diesem Antrage stattgeben, wird aber den zurückgezahlten Betrag bis zum 
Fälligkeitstermin als Vorschuß behandeln und dementsprechend höhere Zinsen 
hierfür berechnen. 
Betreffs der Kontoauszüge, die die Bank, in der Regel zweimal 
im Jahre, ihren Kunden gibt, vgl. den Abschnitt „Kontokorrent-Verkehr". 
ä) Der Giroverkehr mit der Reichsbank 
Die Reichsbank bewältigt mit ihren 454 Niederlassungen den (am 
Betrage gemessen) größten Teil des deutschen Giroverkehrs. Dieser spielt 
sich nun aber nicht in der Weise ab, daß der Girokunde für Rechnung des 
empfangenden Girokunden überweist; der Verkehr dient in der Hauptsache 
vielmehr den Kunden der Kontoinhaber. Im Gegensatz zu 
Privatbanken gewährt die Reichsbank, ebenso wie die meisten anderen 
Zentralnotenbanken, keine Zinsen auf die bei ihr stehenden Depositen- und 
Girogelder. Die Konten werden aber kosten- und provisionsfrei geführt 
— sogar die Porti trägt die Reichsbank — und die Vordrucke kostenlos ge 
liefert. 
Ein großer Vorzug des Reichsbank-Giroverkehrs ist die S ch n e l l i g - 
keit der Ausführung. Die Laufzeit einer Überweisung zwischen 
zwei Reichsbankplätzen beträgt in der Regel nur einen Tag, die einer 
telegraphischen Überweisung nur etwa zwei Stunden. Durch Blitz, 
f u n k ü b e r w e i s u n g ist es möglich, selbst Millionenbcträge bei einer 
viele hundert Kilometer entfernten Bankanstalt schon nach einer halben 
Stunde dem Zahlungsempfänger zur Verfügung zu stellen. 
Grundlage der Abrechnung ist der Kontoauszug, in dem dem 
Girokunden täglich die Entwicklung seines Kontos mitgeteilt wird und 
den er abends portofrei zugesandt erhält. Den Kunden, die größeren Umsatz 
haben, werden schon im Laufe des Tages Auszüge erteilt. Die Reichs-
	        
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