desZinsvorau s vom 4. Januar 1937 ^— bis zu einer genau festgesetz
ten Grenze überschreiten.
Rach dem zwischen den Spitzcnverbänden, Wirtschaftsgruppen und Fachgruppe»
der Kreditinstitute geschlossenen Mantelvertrag vom 22. Dezember 1936 ist es
unzulässig, bei Entgegennahme von Kündigungsgeldern, festen Geldern oder
Spareinlagen sich zu einer vorzeitigen Rückzahlung bereit zu erklären oder sich
zu einer Bevorschussung in irgendeiner auch nur angedeuteten Form zu ver
pflichten. Ist der Einleger infolge unvorhergesehener Ereignisse genötigt, eine
Rückzahlung vor Fälligkeit zu beantragen, so wird das Kreditinstitut in der
Regel diesem Antrage stattgeben, wird aber den zurückgezahlten Betrag bis zum
Fälligkeitstermin als Vorschuß behandeln und dementsprechend höhere Zinsen
hierfür berechnen.
Betreffs der Kontoauszüge, die die Bank, in der Regel zweimal
im Jahre, ihren Kunden gibt, vgl. den Abschnitt „Kontokorrent-Verkehr".
ä) Der Giroverkehr mit der Reichsbank
Die Reichsbank bewältigt mit ihren 454 Niederlassungen den (am
Betrage gemessen) größten Teil des deutschen Giroverkehrs. Dieser spielt
sich nun aber nicht in der Weise ab, daß der Girokunde für Rechnung des
empfangenden Girokunden überweist; der Verkehr dient in der Hauptsache
vielmehr den Kunden der Kontoinhaber. Im Gegensatz zu
Privatbanken gewährt die Reichsbank, ebenso wie die meisten anderen
Zentralnotenbanken, keine Zinsen auf die bei ihr stehenden Depositen- und
Girogelder. Die Konten werden aber kosten- und provisionsfrei geführt
— sogar die Porti trägt die Reichsbank — und die Vordrucke kostenlos ge
liefert.
Ein großer Vorzug des Reichsbank-Giroverkehrs ist die S ch n e l l i g -
keit der Ausführung. Die Laufzeit einer Überweisung zwischen
zwei Reichsbankplätzen beträgt in der Regel nur einen Tag, die einer
telegraphischen Überweisung nur etwa zwei Stunden. Durch Blitz,
f u n k ü b e r w e i s u n g ist es möglich, selbst Millionenbcträge bei einer
viele hundert Kilometer entfernten Bankanstalt schon nach einer halben
Stunde dem Zahlungsempfänger zur Verfügung zu stellen.
Grundlage der Abrechnung ist der Kontoauszug, in dem dem
Girokunden täglich die Entwicklung seines Kontos mitgeteilt wird und
den er abends portofrei zugesandt erhält. Den Kunden, die größeren Umsatz
haben, werden schon im Laufe des Tages Auszüge erteilt. Die Reichs-