Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

desZinsvorau  s  vom  4.  Januar  1937  ^—  bis  zu  einer  genau  festgesetzten ­
  Grenze  überschreiten.
Rach  dem  zwischen  den  Spitzcnverbänden,  Wirtschaftsgruppen  und  Fachgruppe»
der  Kreditinstitute  geschlossenen  Mantelvertrag  vom  22.  Dezember  1936  ist  es
unzulässig,  bei  Entgegennahme  von  Kündigungsgeldern,  festen  Geldern  oder
Spareinlagen  sich  zu  einer  vorzeitigen  Rückzahlung  bereit  zu  erklären  oder  sich
zu  einer  Bevorschussung  in  irgendeiner  auch  nur  angedeuteten  Form  zu  verpflichten. ­
  Ist  der  Einleger  infolge  unvorhergesehener  Ereignisse  genötigt,  eine
Rückzahlung  vor  Fälligkeit  zu  beantragen,  so  wird  das  Kreditinstitut  in  der
Regel  diesem  Antrage  stattgeben,  wird  aber  den  zurückgezahlten  Betrag  bis  zum
Fälligkeitstermin  als  Vorschuß  behandeln  und  dementsprechend  höhere  Zinsen
hierfür  berechnen.
Betreffs  der  Kontoauszüge,  die  die  Bank,  in  der  Regel  zweimal
im  Jahre,  ihren  Kunden  gibt,  vgl.  den  Abschnitt  „Kontokorrent-Verkehr".
ä)  Der  Giroverkehr  mit  der  Reichsbank
Die  Reichsbank  bewältigt  mit  ihren  454  Niederlassungen  den  (am
Betrage  gemessen)  größten  Teil  des  deutschen  Giroverkehrs.  Dieser  spielt
sich  nun  aber  nicht  in  der  Weise  ab,  daß  der  Girokunde  für  Rechnung  des
empfangenden  Girokunden  überweist;  der  Verkehr  dient  in  der  Hauptsache
vielmehr  den  Kunden  der  Kontoinhaber.  Im  Gegensatz  zu
Privatbanken  gewährt  die  Reichsbank,  ebenso  wie  die  meisten  anderen
Zentralnotenbanken,  keine  Zinsen  auf  die  bei  ihr  stehenden  Depositen-  und
Girogelder.  Die  Konten  werden  aber  kosten-  und  provisionsfrei  geführt
—  sogar  die  Porti  trägt  die  Reichsbank  —  und  die  Vordrucke  kostenlos  geliefert. ­

Ein  großer  Vorzug  des  Reichsbank-Giroverkehrs  ist  die  S  ch  n  e  l  l  i  g  -
keit  der  Ausführung.  Die  Laufzeit  einer  Überweisung  zwischen
zwei  Reichsbankplätzen  beträgt  in  der  Regel  nur  einen  Tag,  die  einer
telegraphischen  Überweisung  nur  etwa  zwei  Stunden.  Durch  Blitz,
f  u  n  k  ü  b  e  r  w  e  i  s  u  n  g  ist  es  möglich,  selbst  Millionenbcträge  bei  einer
viele  hundert  Kilometer  entfernten  Bankanstalt  schon  nach  einer  halben
Stunde  dem  Zahlungsempfänger  zur  Verfügung  zu  stellen.
Grundlage  der  Abrechnung  ist  der  Kontoauszug,  in  dem  dem
Girokunden  täglich  die  Entwicklung  seines  Kontos  mitgeteilt  wird  und
den  er  abends  portofrei  zugesandt  erhält.  Den  Kunden,  die  größeren  Umsatz
haben,  werden  schon  im  Laufe  des  Tages  Auszüge  erteilt.  Die  Reichs-
            
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