Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Infolge  der  Stabilisierung  der  Valuta  steigt  der  Goldwert  des  sich  immer  noch
vermehrenden  Notenumlaufs  bis  Ende  November  auf  0,4  Milliarden  Goldmark.
Ende  Dezember  1923  betrug  der  Goldwert  der  umlaufenden  Reichsbanknoten
und  Rentenbankscheine  1,55,  Ende  Januar  1924  1,69  und  Ende  Februar
2,01  Milliarden  Goldmark,  während  bei  Kriegsausbruch  der  Vorrat  an  Zahlungsmitteln ­
  einschließlich  Noten  6,1  Milliarden  M  betragen  hatte.
Hieraus  ergibt  sich  die  Wahrheit  des  Satzes,  daß  bei  stabilen  Währungsverhältnissen, ­
  wo  die  Umlaufsgeschwindigkeit  des  Geldes  geringer  als  bei
schwankender  Währung  ist  (hier  sucht  jeder  das  empfangene  Geld,  um  es  vor
Entwertung  zu  schützen,  möglichst  rasch  wieder  los  zu  werden!),  die  Gesamtsumme
der  Umlaufsmittel  steigt,  während  sie  bei  sich  entwertender  Valuta,  nach  dem
Geldwert  berechnet,  abnimmt.
3.  Die  Ausgabe  langfristiger  Obligationen  lManbbrlefe)')
Die  Ausgabe  von  Obligationen  (Pfandbriefen),  die  von  seiten  des
Gläubigers  unkündbar  sind,  vom  Emittenten  aber  jederzeit  oder
auf  Grund  eines  vorher  festgesetzten  Tilgungsplanes  zurückgezahlt  werden
können,  erfolgt  —  abgesehen  von  den  Schuldverschreibungen  industrieller
Unternehmungen  (siehe  hierüber  den  Abschnitt  „Industrie-Obligationen")
—  in  der  Hauptsache  durch  öffentlichrechtliche  Bodenanstalten  (Ritterschaften, ­
  Landschaften),  die  dem  ländlichen  Kredit  dienen,  und  durch
Hypothekenbanken,  die  gleiche  Dienste  dem  städtischen  Grundbesitz
zu  leisten  haben.  Der  Kredit,  den  diese  Institute  durch  hypothekarische  Beleihung ­
  von  Grundstücken  gewähren,  ist  l  a  n  g  f  r  i  st  i  g.
Zu  den  Geschäften  der  Hypothekenbanken  gehört  auch  das  K  o  m  m  u  -
naldarlehnsgeschäft.  Das  ist  ein  Darlehnsgeschäft  auf  Grund  von
nicht  hypothekarisch,  sondern  durch  Schuldschein  gesicherten  Forderungen ­
  an  Gemeinden  oder  inländische  Körperschaften  des  öffentlichen  Rechts.
Durch  Verkauf  der  von  ihr  ausgegebenen  Hypothekenpfandbriefe  und
Kommunalobligationen  zieht  die  Hypothekenbank  Sparkapitalien  an  sich,
die  sie  dem  Hypothekar-  und  Kommunalkredit  zuführt.
i)  Schrifttum:  Fr.  Dannenbaum,  Deutsche  Hypothekenbanken.  Berlin ­
  1928.  Derselbe,  Öffentlich-rechtliche  Kreditanstalten,  die  Pfandbriefe  und
Kommunalschuldverschreibungen  ausgeben.  Berlin  1930.  Eugen  Mößner,
Das  deutsche  Bodenkreditsystem.  Berlin  1934.  Fr.  Schulte,  Jahrbuch  für
Bodenkredit.  Berlin  1928.  Fr.  Terhalle,  Hypothekarkredit,  im  Handwörterbuch ­
  der  Staatswissenschaften,  4.  Ausl.  P.  Ullmann,  Die  Praxis  des
Hypothekengeschäfts.  Berlin  1937.
            
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