Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

218

b)  Ungedeckte  Kredite  (Blankokredite).  Kreditkosten
Beseitigung  der  Kapitalnot  und  Verringerung  der  Kreditkosten  sind
sehr  wichtige  Gegenwartsprobleme.  'Notwendig  ist  eine  größere  Planung
in  der  Kreditverteilung,  Verhindert  muß  werden,  daß  privatwirtschaftlich
zu  verantwortende  Kredite  zu  volkswirtschaftlich  verkehrten  und  damit  in
ihrer  letzten  Auswirkung  auch  zu  privatwirtschaftlich  falschen  feingefrorenen
oder  verlorenen)  Krediten  werden.  Eine  der  Hauptaufgaben  des  Aufsichtsamtes ­
  für  das  Kreditwesen  soll  es  daher  sein,  „für  die  Beachtung  allgemeinwirtschaftlicher ­
  Gesichtspunkte  in  der  allgemeinen  Kredit-  und  Bankpolitik
zu  sorgen  1 )".
Bevor  Banken  jemandem  einen  Blankokredit  gewähren,  d.  h.  ihn  ermächtigen, ­
  bis  zu  einem  bestimmten  Betrag  Gelder  ohne  Hinterlegung
eines  Unterpfandes  oder  sonstige  Sicherheit  abzuheben,  ziehen  sie  über
ihn  Auskünfte  bei  Geschäfstfreunden  oder  Auskunftsbüros  ein 2 )  und  verlangen ­
  meist  auch  Vorlegung  der  letzten  Jahresbilanzen.  Bei  Beanspruchung ­
  großer  Kredite  ist  es  allgemein  üblich,  daß  die  Bankdirektion  den
Antrag  der  bei  ihr  bestehenden,  aus  Aufsichtsratsmitgliedern  und  Direktoren
  sich  zusammensetzenden  „Kreditkommission"  vorlegt.  Meist
behält  sich  die  den  Kredit  gewährende  Bank  das  Recht  vor,  in  gewissen
Zeiträumen  Einblick  in  die  Bücher  des  Schuldners  zu  nehmen  und  die
Geschäftsverbindung  jederzeit  nach  freiem  Ermessen  aufzuheben,  wobei
aber  eine  angemessene  Kündigungsfrist  gestellt  wird.  In  der  Regel  wird
Ausschließlichkeits-Erklärung  gefordert,  d.  h.  der  Kunde
muß  sich  verpflichten,  nicht  noch  eine  andere  Bankverbindung  zu  unterhalten, ­
  bei  der  er  ebenfalls  einen  Kredit  in  Anspruch  nimmt.
Der  Kredit  wird  entweder  als  Barkredit  gewährt,  und  zwar  in
laufender  Rechnung  fKontokorrentkredit),  oder  aber:  die  Bank  läßt  den
Kunden  auf  sie  ziehen  und  versieht  diesen  Wechsel  mit  ihrem  Akzept;  sie
*)  S.  Engelmann,  Methodik  bankmäßiger  Kreditkontrolle.  Berlin  1985.
GüntherGroße,  Kreditprüfung.  Berlin  1935.  W.  K  a  l  v  e  r  a  m,  Die  Prüfung ­
  der  Kreditwürdigkeit.  Berlin  1937.
-)  Schrifttum  :  W.  M  a  h  l  b  e  r  g,  Das  Auskunftswesen  und  seine  Probleme, ­
  im  Grundriß  der  Betriebswirtschaftslehre  XIII.  Leipzig  1928.  E.  P  a  -
neth,  Kritik  und  Reform  des  geschäftlichen  Kreditauskunftswesens,  Wien  1933.
H.  A.  Schimmelpfeng,  Handbuch  des  deutschen  Auskunftswesens.  Berlin
1922.  Jahresberichte  des  Verbands  der  Vereine  Creditreform.  Leipzig.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.