Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Demgegenüber steht ein Betriebsvermögen von 324 000 RM. Die 
Liquidität ist sehr schlecht: 
Die kurzfristigen Schulden betragen .... 230000 RM 
davon ab die greifbar-flüssigen Mittel . . . 24 000 „ 
206 000 RM 
sind also angewiesen auf die Außenstände (Forderungen und Vorräte) 
von 300 000 RM. Ermittelungen ergaben, daß der Absatz schleppend ist, 
die Gläubiger mehrfach zur Zahlung gemahnt haben, das fremde Kapital 
gekündigt worden ist, die Forderungen dagegen schwer einziehbar sind. 
Die Bestände sind sehr hoch eingesetzt und zu diesen Preisen nicht ver 
wertbar. Infolgedessen erfolgt Ablehnung des beantragten Kredits. 
(Fortsetzung von S. 220) 
Blankokredit in Anspruch genommen wurde, Bereitstellungspro 
vision (gewöhnlich 2X1 auf die Summe des gewährten Kredits. Der 
Kredit soll mehrfach im Jahre umgesetzt werden; geschieht es nicht, so ist 
es meist ein Zeichen ungesunder Geschäftsverhältnisse. Eine Mindestumsatz. 
Provision wird vereinbart. Der Unternehmer, der Kredit nimmt, muß 
daher prüfen, ob die Kreditkosten für seine Unternehmung tragbar 
sind. Zinsen und Provisionen müssen sedenfalls aus dem Ertrage der 
Unternehmung erwirtschaftet werden. 
Die Zins- und Provisionssätze der Banken werden vom „Zentralen 
Kreditausschuß", auf Grund des Mantelvertrages zwischen den 
Spitzenverbänden, Wirtschaftsgruppen und Fachgruppen der Kreditinstitute 
vom 22. Dezember 1936, verbindlich festgesetzt. Es besteht ein Haben- 
zinsabkommen (Festsetzung von Höchstzinsen für hereingenommene Gelder) 
und ein S o l l zinsabkommen (Berechnung der Zins- und Provisionssätze 
bei Weitergabe von Geldern an Dritte). Da Zins- und Provisionsgewinne 
die wesentliche Einnahmequelle der Kreditinstitute bilden, muß der Ertrag 
so groß sein, daß er den Aufwand (U n k o st e n) deckt, sowie eine an 
gemessene Verzinsung des Kapitals und die Bildung von Reserven er 
möglicht. 
Vor dem Kriege betrugen die Kosten des Kontokorrentkredits 
etwa 6 1 /;,—8 1 / 2 °/o- 1924 (Jahr nach der Inflation) waren die von den Banken 
vereinigungen vorgeschriebenen Mindestsätze (Sollzinsen und Kreditprovision) 
18—20 o/o,- in Anrechnung gebracht wurden aber erheblich höhere Sätze. Auch in
	        
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