Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Demgegenüber  steht  ein  Betriebsvermögen  von  324  000  RM.  Die
Liquidität  ist  sehr  schlecht:
Die  kurzfristigen  Schulden  betragen  ....  230000  RM
davon  ab  die  greifbar-flüssigen  Mittel  .  .  .  24  000  „
206  000  RM
sind  also  angewiesen  auf  die  Außenstände  (Forderungen  und  Vorräte)
von  300  000  RM.  Ermittelungen  ergaben,  daß  der  Absatz  schleppend  ist,
die  Gläubiger  mehrfach  zur  Zahlung  gemahnt  haben,  das  fremde  Kapital
gekündigt  worden  ist,  die  Forderungen  dagegen  schwer  einziehbar  sind.
Die  Bestände  sind  sehr  hoch  eingesetzt  und  zu  diesen  Preisen  nicht  verwertbar. ­
  Infolgedessen  erfolgt  Ablehnung  des  beantragten  Kredits.

(Fortsetzung  von  S.  220)
Blankokredit  in  Anspruch  genommen  wurde,  Bereitstellungsprovision ­
  (gewöhnlich  2X1  auf  die  Summe  des  gewährten  Kredits.  Der
Kredit  soll  mehrfach  im  Jahre  umgesetzt  werden;  geschieht  es  nicht,  so  ist
es  meist  ein  Zeichen  ungesunder  Geschäftsverhältnisse.  Eine  Mindestumsatz.
Provision  wird  vereinbart.  Der  Unternehmer,  der  Kredit  nimmt,  muß
daher  prüfen,  ob  die  Kreditkosten  für  seine  Unternehmung  tragbar
sind.  Zinsen  und  Provisionen  müssen  sedenfalls  aus  dem  Ertrage  der
Unternehmung  erwirtschaftet  werden.
Die  Zins-  und  Provisionssätze  der  Banken  werden  vom  „Zentralen
Kreditausschuß",  auf  Grund  des  Mantelvertrages  zwischen  den
Spitzenverbänden,  Wirtschaftsgruppen  und  Fachgruppen  der  Kreditinstitute
vom  22.  Dezember  1936,  verbindlich  festgesetzt.  Es  besteht  ein  Habenzinsabkommen
  (Festsetzung  von  Höchstzinsen  für  hereingenommene  Gelder)
und  ein  S  o  l  l  zinsabkommen  (Berechnung  der  Zins-  und  Provisionssätze
bei  Weitergabe  von  Geldern  an  Dritte).  Da  Zins-  und  Provisionsgewinne
die  wesentliche  Einnahmequelle  der  Kreditinstitute  bilden,  muß  der  Ertrag
so  groß  sein,  daß  er  den  Aufwand  (U  n  k  o  st  e  n)  deckt,  sowie  eine  angemessene ­
  Verzinsung  des  Kapitals  und  die  Bildung  von  Reserven  ermöglicht. ­

Vor  dem  Kriege  betrugen  die  Kosten  des  Kontokorrentkredits
etwa  6 1 /;,—8 1 / 2  °/o-  1924  (Jahr  nach  der  Inflation)  waren  die  von  den  Bankenvereinigungen ­
  vorgeschriebenen  Mindestsätze  (Sollzinsen  und  Kreditprovision)
18—20  o/o,-  in  Anrechnung  gebracht  wurden  aber  erheblich  höhere  Sätze.  Auch  in
            
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