Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Domizilwechsel (nicht auch der Wechsel mit Zahlungsadresse!) hat seine 
Ursache darin, daß bis zur Novelle von 1908 der Akzeptant eines Domizil 
wechsels von der wechselmäßigen Haftung befreit wurde, wenn nicht recht 
zeitige Protestaufnahme beim Domiziliaten erfolgt war. 
Als vertretbar, als Gattungsware gelten die Akzepte der Großbanken 
und einiger weniger großer Privatbankfirmen, die Mitglieder der „Stem 
pelvereinigung" sind. Als „Primadiskonten" in zweiter Linie kommen die 
Akzepte der anderen großen Berliner Banken und Bankfirmen und von 
einigen der großen Provinzbanken in Betracht. Sie werden in Berlin 
bzw. in Hamburg, Frankfurt a. M., Leipzig usw. mit gewissen Einschrän 
kungen (die dem Vermittler bekannt sind oder von Fall zu Fall vereinbart 
werden) gekauft, sind also nicht ohne weiteres vertretbare Werte; im 
allgemeinen werden sie aber an der Börse und im Bankverkehr „glatt zum 
Privatsatz" gehandelt. 
Nur zu einem höheren Satz — man drückt dies auch umschreibend 
aus „mit Courtage" — werden gehandelt: die Akzepte von Mittelbanken 
und nicht ersten Privatbankfirmen. Ob überhaupt, und in welcher Gesamt 
summe solche Wechsel als Privatdiskonten genommen werden, wird, eben 
so wie die Höhe des Diskontsatzes, von Fall zu Fall zwischen den Parteien 
vereinbart. Mitunter sind die Zuschläge, die auf den Privatsatz erhoben 
werden, zwischen den Interessenten für längere Zeit vereinbart. 
Eine weitere Kategorie bilden die „bankgirierten Waren- 
w c ch s e l", d. h. Wechsel, die das Giro einer guten Bank oder Bankfirma 
tragen und auf Grund dieser Sicherheit meist zu einem niedrigeren Zins 
als dem Banksatz angekauft werden. 
An der Börse spielt sich der Handel in Privatdiskonten so ab, daß 
die seit langer Zeit als Makler und als Eigenhändler tätige Firma 
F. Meißner L Co. Nachf. bei den Vertretern der am Privatdiskonthandel 
beteiligten Firmen täglich anfragt, ob sie Geber oder Nehmer von 
Privatdiskonten seien, um welche Beträge es sich handle, und welcher Dis 
kontsatz gewünscht werde. Aber nur die Spitzen (Ausgleichsposten) kommen 
zur Börse. Ein erheblicher Teil Privatdiskonten wird dem Kunden von der 
Bank auf Grund allgemeiner Vereinbarungen fest abgenommen oder wird 
vorbörslich telephonisch, von Büro zu Büro, gehandelt. 
Eine amtliche F e st st e l l u n g des Privatsatzes durch Kursmakler 
und eine amtliche Notierung erfolgt an der Berliner Börse nicht.
	        
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