Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Die endgültige Festsetzung der seitens der Hauptbank in Berlin, 
wie der von den Bankanstalten außerhalb Berlins gewährten Diskontkredite 
erfolgt durch das Reichsbank-Direktorium in Berlin. 
Für jede selbständige Reichsbankanstalt (nicht auch für die Reichsbank. 
Nebenstellen!) besteht ein Kreditbuch, in das die im Bezirk der be 
treffenden Bankanstalt domizilierenden, zum Diskontverkehr zugelassenen 
Firmen alphabetisch eingetragen sind. Neben der Firma ist der Geschäfts 
zweig verzeichnet, und dann sehen wir Ziffern und Buchstaben, d. h. wir 
sehen sie eigentlich nicht, denn das Kreditbuch ist ein Geheimbuch, das nur 
denjenigen Reichsbankbeamten, die beruflich damit zu tun haben, zur Ver 
fügung steht. In die erste Klasse sind die Großbanken und erste Privat 
bankfirmen, erste große industrielle und kaufmännische Unternehmungen 
eingereiht. In der nächsten Spalte ist die Höhe des Diskontkre 
dits vermerkt, d. h. die Summe, bis zu der die betreffende Reichsbank 
anstalt dieser Firma gute Jnlandswechsel diskontieren darf. Eine weitere 
Spalte enthält allgemeine Angaben über den Diskontkunden, über seine 
Kredit Würdigkeit, seine Zahlungsweise (prompt, schleppend usw.). Die 
Reichsbank schöpft hierbei teils aus eigenen Erfahrungen (Mitteilungen 
ihrer Wechseleinlösungskassen), teils benützt sie die ihr von anderen Seiten 
gemachten Mitteilungen. 
Die Kreditbücher werden durch Druck vervielfältigt, so daß jede Bank 
anstalt die Kreditbücher sämtlicher anderer Bankanstalten besitzt und da 
mit Unterlagen erhält für die Beurteilung der Wechselverpflichteten, die 
aus den ihr zum Diskont angebotenen Wechseln stehen. Veränderungen 
während des Jahres werden sofort nachgetragen. Vor dem jährlich 
erfolgenden Neudruck werden alle Angaben überprüft und nötigenfalls 
berichtigt. 
In der „Kreditkontrolle" jeder selbständigen Reichsbankanstalt 
werden ein oder mehrere Obligobücher geführt, in denen für jeden 
Diskontkunden ein Konto errichtet ist, das sein augenblickliches Wech- 
s e I o b l i g o anzeigt. Am Kopf des Obligo-Blattes ist die Höhe 
des eingeräumten Diskontkredites angegeben. Sie wird von der Reichs 
bank den Kunden gegenüber geheimgehalten, im Gegensatz zu den 
anderen Banken und Bankfirmen, die ihren Kunden, mündlich oder schrift 
lich, die Höchstsumme mitteilen, bis zu der sie bereit sind, ihnen Wechsel zu 
diskontieren.
	        
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