Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

243

Die  endgültige  Festsetzung  der  seitens  der  Hauptbank  in  Berlin,
wie  der  von  den  Bankanstalten  außerhalb  Berlins  gewährten  Diskontkredite
erfolgt  durch  das  Reichsbank-Direktorium  in  Berlin.
Für  jede  selbständige  Reichsbankanstalt  (nicht  auch  für  die  Reichsbank.
Nebenstellen!)  besteht  ein  Kreditbuch,  in  das  die  im  Bezirk  der  betreffenden ­
  Bankanstalt  domizilierenden,  zum  Diskontverkehr  zugelassenen
Firmen  alphabetisch  eingetragen  sind.  Neben  der  Firma  ist  der  Geschäftszweig ­
  verzeichnet,  und  dann  sehen  wir  Ziffern  und  Buchstaben,  d.  h.  wir
sehen  sie  eigentlich  nicht,  denn  das  Kreditbuch  ist  ein  Geheimbuch,  das  nur
denjenigen  Reichsbankbeamten,  die  beruflich  damit  zu  tun  haben,  zur  Verfügung ­
  steht.  In  die  erste  Klasse  sind  die  Großbanken  und  erste  Privatbankfirmen, ­
  erste  große  industrielle  und  kaufmännische  Unternehmungen
eingereiht.  In  der  nächsten  Spalte  ist  die  Höhe  des  Diskontkredits ­
  vermerkt,  d.  h.  die  Summe,  bis  zu  der  die  betreffende  Reichsbankanstalt ­
  dieser  Firma  gute  Jnlandswechsel  diskontieren  darf.  Eine  weitere
Spalte  enthält  allgemeine  Angaben  über  den  Diskontkunden,  über  seine
Kredit  Würdigkeit,  seine  Zahlungsweise  (prompt,  schleppend  usw.).  Die
Reichsbank  schöpft  hierbei  teils  aus  eigenen  Erfahrungen  (Mitteilungen
ihrer  Wechseleinlösungskassen),  teils  benützt  sie  die  ihr  von  anderen  Seiten
gemachten  Mitteilungen.
Die  Kreditbücher  werden  durch  Druck  vervielfältigt,  so  daß  jede  Bankanstalt ­
  die  Kreditbücher  sämtlicher  anderer  Bankanstalten  besitzt  und  damit ­
  Unterlagen  erhält  für  die  Beurteilung  der  Wechselverpflichteten,  die
aus  den  ihr  zum  Diskont  angebotenen  Wechseln  stehen.  Veränderungen
während  des  Jahres  werden  sofort  nachgetragen.  Vor  dem  jährlich
erfolgenden  Neudruck  werden  alle  Angaben  überprüft  und  nötigenfalls
berichtigt.
In  der  „Kreditkontrolle"  jeder  selbständigen  Reichsbankanstalt
werden  ein  oder  mehrere  Obligobücher  geführt,  in  denen  für  jeden
Diskontkunden  ein  Konto  errichtet  ist,  das  sein  augenblickliches  Wechs
  e  I  o  b  l  i  g  o  anzeigt.  Am  Kopf  des  Obligo-Blattes  ist  die  Höhe
des  eingeräumten  Diskontkredites  angegeben.  Sie  wird  von  der  Reichsbank ­
  den  Kunden  gegenüber  geheimgehalten,  im  Gegensatz  zu  den
anderen  Banken  und  Bankfirmen,  die  ihren  Kunden,  mündlich  oder  schriftlich, ­
  die  Höchstsumme  mitteilen,  bis  zu  der  sie  bereit  sind,  ihnen  Wechsel  zu
diskontieren.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.