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Die endgültige Festsetzung der seitens der Hauptbank in Berlin,
wie der von den Bankanstalten außerhalb Berlins gewährten Diskontkredite
erfolgt durch das Reichsbank-Direktorium in Berlin.
Für jede selbständige Reichsbankanstalt (nicht auch für die Reichsbank.
Nebenstellen!) besteht ein Kreditbuch, in das die im Bezirk der betreffenden
Bankanstalt domizilierenden, zum Diskontverkehr zugelassenen
Firmen alphabetisch eingetragen sind. Neben der Firma ist der Geschäftszweig
verzeichnet, und dann sehen wir Ziffern und Buchstaben, d. h. wir
sehen sie eigentlich nicht, denn das Kreditbuch ist ein Geheimbuch, das nur
denjenigen Reichsbankbeamten, die beruflich damit zu tun haben, zur Verfügung
steht. In die erste Klasse sind die Großbanken und erste Privatbankfirmen,
erste große industrielle und kaufmännische Unternehmungen
eingereiht. In der nächsten Spalte ist die Höhe des Diskontkredits
vermerkt, d. h. die Summe, bis zu der die betreffende Reichsbankanstalt
dieser Firma gute Jnlandswechsel diskontieren darf. Eine weitere
Spalte enthält allgemeine Angaben über den Diskontkunden, über seine
Kredit Würdigkeit, seine Zahlungsweise (prompt, schleppend usw.). Die
Reichsbank schöpft hierbei teils aus eigenen Erfahrungen (Mitteilungen
ihrer Wechseleinlösungskassen), teils benützt sie die ihr von anderen Seiten
gemachten Mitteilungen.
Die Kreditbücher werden durch Druck vervielfältigt, so daß jede Bankanstalt
die Kreditbücher sämtlicher anderer Bankanstalten besitzt und damit
Unterlagen erhält für die Beurteilung der Wechselverpflichteten, die
aus den ihr zum Diskont angebotenen Wechseln stehen. Veränderungen
während des Jahres werden sofort nachgetragen. Vor dem jährlich
erfolgenden Neudruck werden alle Angaben überprüft und nötigenfalls
berichtigt.
In der „Kreditkontrolle" jeder selbständigen Reichsbankanstalt
werden ein oder mehrere Obligobücher geführt, in denen für jeden
Diskontkunden ein Konto errichtet ist, das sein augenblickliches Wechs
e I o b l i g o anzeigt. Am Kopf des Obligo-Blattes ist die Höhe
des eingeräumten Diskontkredites angegeben. Sie wird von der Reichsbank
den Kunden gegenüber geheimgehalten, im Gegensatz zu den
anderen Banken und Bankfirmen, die ihren Kunden, mündlich oder schriftlich,
die Höchstsumme mitteilen, bis zu der sie bereit sind, ihnen Wechsel zu
diskontieren.