Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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(f.  S.  38),  2.  der  Block  der  Abwertungsländer  und  3.  die  Devisenbewirtschaftungsländer,
  die  durch  Rationierung  und^Überwachung  das  Gleichgewicht ­
  zwischen  eingehenden  und  ausgehenden  Zahlungen  aufrechtzuerhalten
  suchten.
Die  Devisenbewirtschaftung  ist  aus  der  Notzeit  geboren.  Eine  unausgeglichene ­
  Devisenbilanz  soll  bewirtschaftet  werden.  Eine  Barriere  zwischen
Ausland  und  Inland  wird  gelegt.  Zwischen  Devisen  i  n  länder  und  Devisena
  u  s  länder  wird  streng  geschieden.  Als  Ausländer  im  Sinne  des  deutschen
Devisengesetzes  gelten  Personen,  die  im  Ausland,  als  Inländer  Personen,
die  im  Inland  „ihren  Wohnsitz  oder  gewöhnlichen  Aufenthalt,  Sitz  oder  Ort
der  Leitung  haben".  Die  Staatsangehörigkeit  ist  also  für  den  Begriff  des
devisenrechtlichen  Inländers  bzw.  Ausländers  ohne  Bedeutung.
Da  der  freie  Güteraustausch  zwischen  den  Ländern  durch  die  Weltwirtschaftskrise ­
  stark  gehemmt  wurde,  gerieten  die  Zahlungsbilanzen  vieler
Staaten  in  erheblichem  Maße  in  Unordnung.  Die  Schuldnerländer,  insbesondere ­
  Deutschland,  hatten  große  Zahlungen  an  andere  Staaten  zu
leisten,  ohne  daß  die  Voraussetzungen  zur  Zahlung  durch  gesteigerte  Warenausfuhr ­
  gegeben  waren.  Zum  Ausgleich  der  auf  diese  Weise  g  e  st  ö  r  t  e  n
Devisenbilanz  mußten  eine  Reihe  von  Ländern  zu  einer  Devisenbewirtschaftung ­
  übergehen.  Deutschland  führte  sie  ein,  als  im  Jahre
1930/31  Milliardenbeträge  an  Devisen  aus  Deutschland  abgezogen  wurden.
Anfang  1937  hatten  28  Länder  eine  Devisenbewirtschaftung,  die  natürlich
nur  als  Notmaßnahme  anzusehen  ist.  Die  gesetzlichen  Bestimmungen
erstrecken  sich  auf  Erhaltung,  Vermehrung  sowie  Bewirtschaftung  des
Devisenstandes.  Der  Zahlungsverkehr  mit  dem  Auslande  wird  weitgehend
eingeschränkt,  Wareneinfuhr  sowie  Zins-  und  Kapitalrückzahlungcn  an  das
Ausland  werden  überwacht  und  reguliert.  Gleichzeitig  wird  die  Warenausfuhr ­
  gefördert  und  eine  laufende  Kontrolle  der  aus  dem  Export  anfallenden ­
  Devisen  durchgeführt.  Jeder  Devise  «betrag,  der  einem
gesetzgebung  und  ihre  Auswirkung  auf  den  Bankverkehr.  Berlin  1936.  Rudolf
Eicke,  Warum  Außenhandel?  Berlin  1936.  Hans  Hartenstein,  Das
Devisennotrecht.  Berlin  1935.  Koppe-Blau,  Das  heutige  Devisenrccht.
Berlin  1935.  Harold  Rasch,  Das  Recht  der  Devisenbewirtschaftung.  Berlin
1935.  H  e  i  n  z  R  u  d  o  l  P  h,  Devisenbewirtschaftung,  im  NS.-Handbuch  für  Recht
und  Gesetzgebung.  München  1935.  Rudolf  Stucken,  Deutsche  Geld-  und
Kreditpolitik.  Hamburg  1937.
            
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