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(f. S. 38), 2. der Block der Abwertungsländer und 3. die Devisenbewirtschaftungsländer,
die durch Rationierung und^Überwachung das Gleichgewicht
zwischen eingehenden und ausgehenden Zahlungen aufrechtzuerhalten
suchten.
Die Devisenbewirtschaftung ist aus der Notzeit geboren. Eine unausgeglichene
Devisenbilanz soll bewirtschaftet werden. Eine Barriere zwischen
Ausland und Inland wird gelegt. Zwischen Devisen i n länder und Devisena
u s länder wird streng geschieden. Als Ausländer im Sinne des deutschen
Devisengesetzes gelten Personen, die im Ausland, als Inländer Personen,
die im Inland „ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Ort
der Leitung haben". Die Staatsangehörigkeit ist also für den Begriff des
devisenrechtlichen Inländers bzw. Ausländers ohne Bedeutung.
Da der freie Güteraustausch zwischen den Ländern durch die Weltwirtschaftskrise
stark gehemmt wurde, gerieten die Zahlungsbilanzen vieler
Staaten in erheblichem Maße in Unordnung. Die Schuldnerländer, insbesondere
Deutschland, hatten große Zahlungen an andere Staaten zu
leisten, ohne daß die Voraussetzungen zur Zahlung durch gesteigerte Warenausfuhr
gegeben waren. Zum Ausgleich der auf diese Weise g e st ö r t e n
Devisenbilanz mußten eine Reihe von Ländern zu einer Devisenbewirtschaftung
übergehen. Deutschland führte sie ein, als im Jahre
1930/31 Milliardenbeträge an Devisen aus Deutschland abgezogen wurden.
Anfang 1937 hatten 28 Länder eine Devisenbewirtschaftung, die natürlich
nur als Notmaßnahme anzusehen ist. Die gesetzlichen Bestimmungen
erstrecken sich auf Erhaltung, Vermehrung sowie Bewirtschaftung des
Devisenstandes. Der Zahlungsverkehr mit dem Auslande wird weitgehend
eingeschränkt, Wareneinfuhr sowie Zins- und Kapitalrückzahlungcn an das
Ausland werden überwacht und reguliert. Gleichzeitig wird die Warenausfuhr
gefördert und eine laufende Kontrolle der aus dem Export anfallenden
Devisen durchgeführt. Jeder Devise «betrag, der einem
gesetzgebung und ihre Auswirkung auf den Bankverkehr. Berlin 1936. Rudolf
Eicke, Warum Außenhandel? Berlin 1936. Hans Hartenstein, Das
Devisennotrecht. Berlin 1935. Koppe-Blau, Das heutige Devisenrccht.
Berlin 1935. Harold Rasch, Das Recht der Devisenbewirtschaftung. Berlin
1935. H e i n z R u d o l P h, Devisenbewirtschaftung, im NS.-Handbuch für Recht
und Gesetzgebung. München 1935. Rudolf Stucken, Deutsche Geld- und
Kreditpolitik. Hamburg 1937.