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in Ostpreußen 444 Betriebe über 100 ha Größe nicht mehr sanierungsfähig sein.
Nach den Ermittlungen der Landwirtschaftskammer sind etwa 10 % aller Betriebe
über 100 ha als gefährdet anzusehen; das würden etwa 344 Betriebe mit einer land-
wirtschaftlich genutzten Fläche von rund 100 000 ha sein. Von diesen Betrieben
dürfte aber ein Teil noch auf dem unter 1. und 2. angegebenen Wege dem bisherigen
Besitzer erhalten werden können. Bei vorsichtiger Schätzung wird man wohl
annehmen dürfen, daß etwa 10% der rund 400 gefährdeten Betriebe bei Eingreifen
ler Organisation unter Aufrechterhaltung des bisherigen Besitzverhältnisses saniert
werden können. Alesdann käme man dahin, daß rund 300 Betriebe mit einer Fläche
von etwa 90000 ha den. Besitzer wechseln müssen. Nach den Erfahrungen der
OIstpreußischen Landgesellschaft sind etwa. ein Viertel der angebotenen Betriebe zur
Siedlung geeignet. Im vorliegenden Fall würden dies rund 90 Betriebe mit etwa
23 000 ha sein. Diese 90 Betriebe wären der Ostpreußischen Landgesellschaft zur
Verfügung zu stellen. Wie von der Leitung der Ostpreußischen Landgesellschaft
dem Unterausschuß mitgeteilt wurde, wäre die Gesellschaft, falls ihr die erforder-
lichen Kredite zur Verfügung gestellt werden, durchaus in der Lage, diese 23 000 ha
zu erwerben und in kurzer Zeit zu besiedeln. Die Gesellschaft hat im Jahre 1926
allein 14 707 ha aufgenommen und davon noch im gleichen Jahre 1862 ha fertig
besiedelt. Im Jahre 1928 sind im ganzen durch die Landgesellschaft 606 Siedler
auf 9000 ha angesetzt, für 1929 sind rund 800 Stellen in Vorbereitung, und das
Ergebnis kann technisch ohne Schwierigkeiten auf 1000 Stellen gesteigert werden,
wenn sich die erforderlichen Käufer mit dem notwendigen Eigenvermögen finden.
Es ist also eine besonders enge Zusammenarbeit zwischen der Organisation und
der Landgesellschaft erforderlich,
4. Es bleibt nun noch zu klären, was mit den verbleibenden Betrieben ge-
schehen soll. Es würden dies unter Zugrundelegung der bisherigen Schätzungen
etwa 250 Betriebe mit 63000ha sein. Ob diese Betriebe vor oder nach der
Zwangsversteigerung verwertet werden, ist generell nicht zu entscheiden. Dies
wird im wesentlichen von der Höhe und Art der Schulden, von dem Ergebnis der
Verhandlungen mit den Gläubigern über die Art ihrer Befriedigung, sowie vom
Zustande des Bodens und des noch vorhandenen Inventars abhängen. Ein Weg
würde darin bestehen, zur Verminderung der Schuldenlast einen Teil des Bodens
an Anlieger zu verkaufen. Der Rest könnte dann tüchtigen Landwirten überlassen
werden. Gegebenenfalls wird auch der gesamte Besitz einem geeigneten Landwirt
verkauft werden können. Dann wird es sich darum handeln, daß die Organi-
sation aus den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln Kredite gibt, um tüchtigen
Landwirten die Übernahme zu erleichtern. Ferner wird sie sich bemühen, diesen
Leuten für eine gewisse Übergangszeit Erleichterungen auf steuerlichem und
Änanziellem Gebiete zu verschaffen, um das Wiederingangbringen des Betriebes
zu ermöglichen. Voraussetzung ist allerdings, daß sich der neue Erwerber einer
Wirtschaftsberatung und Wirtschaftskontrolle unterwirft.
5. Ein weiterer Weg besteht darin, daß ganze Betriebe oder Teile davon in
das Eigentum des Forst- und Domänenfiskus übergeführt werden, falle es nicht
nöglich sein sollte, den bisherigen Besitzer zu halten.
Eine eigene Siedlungstätigkeit der zu schaffenden Organisation kommt da-
gegen nicht in Betracht. Sie würde an das schwierige und lange Erfahrungen er-
fordernde Siedlungsgeschäft völlig unvorbereitet und ohne eingearbeitetes Personal
herangehen müssen, denn brauchbare Siedlungsbearbeiter reifen erst nach lang-
jähriger Tätigkeit bei Siedlungsbehörden und -trägern heran, und an solchen er-
fahrenen Persönlichkeiten herrscht heute ein empfindlicher Mangel. Es wäre eine
völlie irrtümliche Annahme. daß auch devastierte Grundstücke, und dazu wird