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dies die beim Publikum umlaufenden Noten und die Notenbestände der
Banken usw.) und in „Noten in der Bankabteilung".
Der infolge von Saisonbedürfnissen und Konjunktur schwankende Zah
lungsmittelbedarf wird in erster Linie von der Bankabteilung
befriedigt werden müssen.
In diesem Zusammenhang sei folgender Rückblick gegeben:
Die Bank von England, die bei Ausbruch des Krieges durch Gold-
entziehungen und umfangreiche Wechseleinreichungen geschwächt
wurde, durch die Pcelsakte in der Ausgabe der Noten aber sehr beschränkt war,
setzte, zur Abwehr, den Diskont am 1. August 1814 auf 8%, und am nächsten
Tage auf 10 / hinauf. Trotzdem sank das Verhältnis ihrer Reserve zu den
täglich fälligen Verbindlichkeiten von 52 3 /s% am 22. Juli auf 14^4 °/o am
7. August. An diesem Tage wurde, nachdem der 3., 4., 5. und 6. August als
»Bankfeiertage" erklärt worden waren, ein Moratorium ausgesprochen, ein
Zahlungsverbot gegen Ausländer sowie ein Goldausfuhrverbot erlassen.
Die englische Regierung übernahm der Bank gegenüber die Haftung für zu
diskontierende Wechsel, die vor dem 4. August 1914 ausgestellt waren,
und die Bank verzichtete auf das Rückgriffsrecht gegen die Wechseleinreicher.
Von dem ihr bei Ausbruch des Weltkrieges durch ein Notgesetz („Ourrency auck
Bank Notes Act 1914") erteilten Recht, ungedeckte Noten über das kleine
Kontingent der keels Act hinaus auszugeben,machte die Bank keinen Gebrauch.
So wurden denn von der Regierung Staatsnoten — „currency notes"
genannt — ausgegeben, um die durch den Krieg erheblich vergrößerte Nachfrage
nach Zahlungsmitteln zu befriedigen. Ihre Summe ist von 16,6 Will. £
(19. August 1914) auf 60,8 Mill. £ (8. September 1915) angewachsen. Um ihrer
Ausgabe Schranken zu setzen, wurde bestimmt: Der in einem Jahre erreichte
Höchstbetrag dieses staatlichen Papiergeldes darf im nächsten Jahre nicht über
schritten werden.
Nach dem Bankgesetz vom Jahre 1844 durfte die Bank von England bis
14 Millionen £ Noten ohne metallische Deckung ausgeben. Jedoch sollte sich
diese Summe bei Aufgabe des Privilegs einer Privatnotenbank um 3 /g des
Betrages erhöhen, der dieser Bank seinerzeit zugewiesen worden war. Durch
Übergang des Bankhauses Fox, Fowler & Co. an die Lloyds Bank erlosch 1921
das letzte Privatnotenrecht in England. Durch Dekret vom 14. Februar 1923
wurde die Bank von England ermächtigt, ihren metallisch nicht gedeckten Um
lauf auf 19,75 Millionen £ zu erhöhen.
Durch die „Currency and Bank-Notes-Bill" (Mai 1928) wird der
Bank gestattet, den ungedeckten (fiduziaren) Notenumlauf von 19^4 auf
260 Millionen £ zu erweitern; darüber hinaus darf sie mit Genehmigung
des Schatzamts den deckungsfreien Notenumlauf für je 6 Monate (aber