435
Um die Rückzahlung durchführen zu können, haben einige Staaten be-
sondere Tilgungsfonds geschaffen. Zuerst (1786) geschah dies in
England, wo bis 1829 der Pitt'sche „sinking-fund" bestand, dann
1816 in Frankreich („caisse d’amortissement"), 1817 in Österreich.
Adolph Wagner sagt: „Erlaubt es die Finanzlage, und erscheint es sonst
zweckmäßig, so tilge man in größerem Maße freiwillig, jedenfalls besser
ohne den mechanischen Zwang einer solchen Institution — oder, wenn aus po
litisch-psychologischen, parlamentarischen Gründen zwar nach gesetzlich festge
stelltem Plan, so wenigstens in der Form der festen prozentweisen Tilgung aus
laufenden ordentlichen Etatsmitteln .... Das etwa volkswirtschaftlich sim
Kriege) vernichtete Kapital kann man ja doch nicht wieder durch die Tilgung
schaffen, das produktiv, z. B. in Eisenbahnen angelegte, darin als stehendes
steckende Kapital doch nicht wieder disponibel machen."
b) Lotterie- oder Prämienanleihen. Die Zinsen werden
entweder gänzlich (unverzinsliche Anleihen) oder zum Teil (verzinsliche
Anleihen) aufgespart und in Gestalt von Prämien, die nach einem im
daraus bestimmten Plan zur Verlosung gelangen, ausbezahlt (f. S. 442 f.).
c) Zeitrenten oder Annuitäten und Leibrenten, die
in Deutschland weit weniger als in England und in Frankreich bekannt
sind. Sie bezwecken eine Verzinsung und allmähliche Rückzahlung des
Spitals und enden mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums sin England
49° und 99jährige Renten) oder mit dem Tode (Leibrenten).
Bei der Bewertung ausländischer Staatsanleihen sind maßgebend
^ie politische Verfassung des betreffenden Landes, insbesondere seine
Steuergesetzgebung, das der Regierung und den leitenden Staatsmännern
entgegengebrachte Vertrauen, die Währungs-, Produktions- und Er-
tverbsverhältnisse, die Höhe der Schulden, wobei wieder zu untersuchen ist,
welcher Betrag zu produktiven Zwecken und welcher zur Deckung eines
zu Ausrüstungen usw. Verwendung gesunden hat. Die Banken,
^ ausländische Staatsanleihen übernehmen, um sie dann zur Subskrip-
twn aufzulegen, fordern mitunter, daß Sicherheiten für Verzinsung
^ud Tilgung der Anleihe vom Schuldnerstaate bestellt werden.
Bor dem Kriege waren in Deutschland große Mengen ausländischer
Wertpapiere untergebracht. Deutschland war ein Gläubigerstaat und hatte
^eit mehr vom Auslande zu fordern als es ihm schuldete. Der Krieg
änderte völlig die Sachlage: Der größte Teil ausländischer Wertpapiere
Nutzte zu einem festgesetzten Kurse der Reichsregierung überlassen werden,