Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Um die Rückzahlung durchführen zu können, haben einige Staaten be- 
sondere Tilgungsfonds geschaffen. Zuerst (1786) geschah dies in 
England, wo bis 1829 der Pitt'sche „sinking-fund" bestand, dann 
1816 in Frankreich („caisse d’amortissement"), 1817 in Österreich. 
Adolph Wagner sagt: „Erlaubt es die Finanzlage, und erscheint es sonst 
zweckmäßig, so tilge man in größerem Maße freiwillig, jedenfalls besser 
ohne den mechanischen Zwang einer solchen Institution — oder, wenn aus po 
litisch-psychologischen, parlamentarischen Gründen zwar nach gesetzlich festge 
stelltem Plan, so wenigstens in der Form der festen prozentweisen Tilgung aus 
laufenden ordentlichen Etatsmitteln .... Das etwa volkswirtschaftlich sim 
Kriege) vernichtete Kapital kann man ja doch nicht wieder durch die Tilgung 
schaffen, das produktiv, z. B. in Eisenbahnen angelegte, darin als stehendes 
steckende Kapital doch nicht wieder disponibel machen." 
b) Lotterie- oder Prämienanleihen. Die Zinsen werden 
entweder gänzlich (unverzinsliche Anleihen) oder zum Teil (verzinsliche 
Anleihen) aufgespart und in Gestalt von Prämien, die nach einem im 
daraus bestimmten Plan zur Verlosung gelangen, ausbezahlt (f. S. 442 f.). 
c) Zeitrenten oder Annuitäten und Leibrenten, die 
in Deutschland weit weniger als in England und in Frankreich bekannt 
sind. Sie bezwecken eine Verzinsung und allmähliche Rückzahlung des 
Spitals und enden mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums sin England 
49° und 99jährige Renten) oder mit dem Tode (Leibrenten). 
Bei der Bewertung ausländischer Staatsanleihen sind maßgebend 
^ie politische Verfassung des betreffenden Landes, insbesondere seine 
Steuergesetzgebung, das der Regierung und den leitenden Staatsmännern 
entgegengebrachte Vertrauen, die Währungs-, Produktions- und Er- 
tverbsverhältnisse, die Höhe der Schulden, wobei wieder zu untersuchen ist, 
welcher Betrag zu produktiven Zwecken und welcher zur Deckung eines 
zu Ausrüstungen usw. Verwendung gesunden hat. Die Banken, 
^ ausländische Staatsanleihen übernehmen, um sie dann zur Subskrip- 
twn aufzulegen, fordern mitunter, daß Sicherheiten für Verzinsung 
^ud Tilgung der Anleihe vom Schuldnerstaate bestellt werden. 
Bor dem Kriege waren in Deutschland große Mengen ausländischer 
Wertpapiere untergebracht. Deutschland war ein Gläubigerstaat und hatte 
^eit mehr vom Auslande zu fordern als es ihm schuldete. Der Krieg 
änderte völlig die Sachlage: Der größte Teil ausländischer Wertpapiere 
Nutzte zu einem festgesetzten Kurse der Reichsregierung überlassen werden,
	        
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