Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Um  die  Rückzahlung  durchführen  zu  können,  haben  einige  Staaten  besondere
  Tilgungsfonds  geschaffen.  Zuerst  (1786)  geschah  dies  in
England,  wo  bis  1829  der  Pitt'sche  „sinking-fund"  bestand,  dann
1816  in  Frankreich  („caisse  d’amortissement"),  1817  in  Österreich.
Adolph  Wagner  sagt:  „Erlaubt  es  die  Finanzlage,  und  erscheint  es  sonst
zweckmäßig,  so  tilge  man  in  größerem  Maße  freiwillig,  jedenfalls  besser
ohne  den  mechanischen  Zwang  einer  solchen  Institution  —  oder,  wenn  aus  politisch-psychologischen, ­
  parlamentarischen  Gründen  zwar  nach  gesetzlich  festgestelltem ­
  Plan,  so  wenigstens  in  der  Form  der  festen  prozentweisen  Tilgung  aus
laufenden  ordentlichen  Etatsmitteln  ....  Das  etwa  volkswirtschaftlich  sim
Kriege)  vernichtete  Kapital  kann  man  ja  doch  nicht  wieder  durch  die  Tilgung
schaffen,  das  produktiv,  z.  B.  in  Eisenbahnen  angelegte,  darin  als  stehendes
steckende  Kapital  doch  nicht  wieder  disponibel  machen."
b)  Lotterie-  oder  Prämienanleihen.  Die  Zinsen  werden
entweder  gänzlich  (unverzinsliche  Anleihen)  oder  zum  Teil  (verzinsliche
Anleihen)  aufgespart  und  in  Gestalt  von  Prämien,  die  nach  einem  im
daraus  bestimmten  Plan  zur  Verlosung  gelangen,  ausbezahlt  (f.  S.  442  f.).
c)  Zeitrenten  oder  Annuitäten  und  Leibrenten,  die
in  Deutschland  weit  weniger  als  in  England  und  in  Frankreich  bekannt
sind.  Sie  bezwecken  eine  Verzinsung  und  allmähliche  Rückzahlung  des
Spitals  und  enden  mit  Ablauf  des  vereinbarten  Zeitraums  sin  England
49°  und  99jährige  Renten)  oder  mit  dem  Tode  (Leibrenten).
Bei  der  Bewertung  ausländischer  Staatsanleihen  sind  maßgebend
^ie  politische  Verfassung  des  betreffenden  Landes,  insbesondere  seine
Steuergesetzgebung,  das  der  Regierung  und  den  leitenden  Staatsmännern
entgegengebrachte  Vertrauen,  die  Währungs-,  Produktions-  und  Ertverbsverhältnisse,
  die  Höhe  der  Schulden,  wobei  wieder  zu  untersuchen  ist,
welcher  Betrag  zu  produktiven  Zwecken  und  welcher  zur  Deckung  eines
zu  Ausrüstungen  usw.  Verwendung  gesunden  hat.  Die  Banken,
^  ausländische  Staatsanleihen  übernehmen,  um  sie  dann  zur  Subskriptwn
  aufzulegen,  fordern  mitunter,  daß  Sicherheiten  für  Verzinsung
^ud  Tilgung  der  Anleihe  vom  Schuldnerstaate  bestellt  werden.
Bor  dem  Kriege  waren  in  Deutschland  große  Mengen  ausländischer
Wertpapiere  untergebracht.  Deutschland  war  ein  Gläubigerstaat  und  hatte
^eit  mehr  vom  Auslande  zu  fordern  als  es  ihm  schuldete.  Der  Krieg
änderte  völlig  die  Sachlage:  Der  größte  Teil  ausländischer  Wertpapiere
Nutzte  zu  einem  festgesetzten  Kurse  der  Reichsregierung  überlassen  werden,
            
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