Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

Als Aufgabe für Zeitgeschäfte in solchen Wertpapieren, die 
laut Bekanntgabe des Verwaltungsrats mit Hilfe der Liguidationskasse ge 
regelt werden, dürfen nur Vereinsmitglieder gegeben werden. Jedes Mit 
glied muß von jedem anderen als Aufgabe genommen werden. 
Ein Terminhandel mit Firmen, die dem Liquidationsverein nicht angehören, 
ist nur in der Form zugelassen, daß diese Firmen bei der Provisions- oder Netto- 
kurs°Berechnung als Kunden behandelt werden. 
Indessen dürfen Vereinsmitglieder, die Mitglieder der Makler-Gemeinschaft 
sind, ihre am Schlüsse einer Börsenversammlung noch unausgeglichenen Termin 
geschäftsverpflichtungen mit anderen Maklern, die Mitglieder der Makler-Ge- 
meinschaft sind, ohne Vereinsmitglicd zu sein, ausgleichen. Nach den zwischen 
der Makler-Gemeinschaft und den Gruppen A und B der Berliner Bedingungs- 
gcmeinschaft für den Wertpapierverkehr vereinbarten Bedingungen geschieht dies 
ohne Provisionsberechnung. 
Da die L.K. für die Termingeschäfte ihrer Mitglieder die Haftung 
übernimmt, müssen diese ihr sämtliche Terminschlüsse täglich melden und 
als Sicherheit für die Erfüllung Einschüsse leisten: 
Jedes Vereinsmitglied hat bei seinem Eintritt in den Verein an die 
L.K. eine Einlage in barem Gelde als Garantiesumme 
z u l e i st e n, die der L.K. als Sicherheitsleistung für seine Verbindlich, 
keiten und Haftpflichten dient und ihm gutgeschrieben wird. Ein An 
spruch auf Rückgabe der Garantiesumme hat das Vereinsmitglied erst bei 
seinem Ausscheiden. Die L.K. gibt aus diesem Garantiefonds Lombard- 
geld an Vereins Mitglieder. 
Die Höhe der Einlage wird für jedes Mitglied entsprechend seinen Umsätzen 
dom Verwaltungsrat, dem eine Selbsteinschätzung einzureichen ist, bestimmt. 
Sie beträgt für die 1. Klasse 250 000, für die 2. Klasse 100 000, für die 3. Klasse 
50 000, für die 4. Klasse 30 000 und für die 5. Klasse 20 000 RM. 
Jedes Vereinsmitglied hat die von ihm abgeschlossenen Termingeschäfte, 
insoweit sie das äfache der Garantiesumme übersteigen, in Höhe von 6°/ 0 
des ausmachenden Betrages durch Hinterlegung von Wert 
papieren bei der L.K. sicherzustellen, ohne daß es einer Aufforderung 
von seiten des Vorstandes der L.K. bedarf. Der Vorstand ist aber auch 
berechtigt, eine größere als die angegebene Sicherheit zu verlangen. Bei 
Kurssenkungen sind unverzüglich entsprechende Nachschüsse zu leisten. Bei 
Käufen und Verkäufen in demselben Wertpapier beschränkt sich die Ver 
pflichtung zur Sicherheitsleistung auf den Saldo. 
(Fortsetzung S. 510.) 
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